Pressemitteilung | Vereinigung der Unternehmensverbände für Mecklenburg-Vorpommern e.V. (VU)

Für mehr Bürokratie, Regulierung, Unfreiheit und Arbeitsplatzgefahr Regierungsparteien setzen beim Mindestlohn falsche aber deutliche Zeichen

(Schwerin) - „In einem bemerkenswert kurzen und begründungsfreien Antrag (Drucksache 4/2309) gelingt es den Regierungsfraktionen in Mecklenburg-Vorpommern mit der Forderung nach einem gesetzlichen Mindestlohn, ein wirtschaftsfeindliches Zeichen zu setzen“, so Klaus Hering, Präsident der Vereinigung der Unternehmensverbände für Mecklenburg-Vorpommern e.V. am Rande der Landtagssitzung am heutigen Donnerstag (29. Juni 2006) in Schwerin.

Eine dezidierte Begründung oder auch Diskussion mit Sachverständigen im Vorfeld ersparen sich die beiden Fraktionen. Sie wissen wohl, dass ihre Argumente dafür auf sehr tönernen Füßen stehen würden. Bei den derzeit genannten 7,50 Euro pro Stunde müsste fast jedem vierten vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer und sogar jedem zweiten jungen Berufseinsteiger ein höherer Lohn gezahlt werden. Eine Erhöhung in den untersten Lohngruppen würde auch die Forderung nach Anhebungen in den anderen Lohngruppen mit sich bringen.

Aktuelle Berechnungen des Instituts der Deutschen Wirtschaft (iwd Nr. 24 vom 15.6.2006) belegen, dass der Osten, Jugendliche und Geringqualifizierte die Verlierer wären. In vielen Betrieben in Mecklenburg-Vorpommern ist ein Abwälzen auf die Kunden durch Preiserhöhungen kaum möglich. Die Ertragsstruktur ist oft so unbefriedigend, dass auch ein Auffangen durch Gewinnreduzierung ausgeschlossen ist. Es bleibt dann nur der Weg der Rationalisierung, also Personabbau oder Arbeitzeitverlängerung.
Auch wird die angebliche Belebung der Binnennachfrage bei einem Mindestlohn durch höhere Preise und weniger Beschäftigte aufgefressen, zumal die Unternehmen auch weniger Geld für Investitionen zur Verfügung haben werden.

Beim Verweis auf die gerne zitierten europäischen Nachbarländern mit einem Mindestlohn wird übersehen, dass es dort bereits erhebliche Ausnahmeregelungen gibt oder die Wirtschaft wie in Irland sensationell wächst und auf einen leeren Arbeitsmarkt trifft. In Mecklenburg-Vorpommern gibt es zudem beispielsweise in der Baubranche Mindestlohnregelungen, die von den Tarifparteien als sinnvoll angesehen und vereinbart wurden. Für diese branchenspezifischen Lösungen bietet die Tarifautonomie ausreichend Raum.

Ein gesetzlicher Mindestlohn schafft nur Arbeitsplätze, wenn mit Steuern und Steuererhöhungen finanzierte staatliche Stellen geschaffen werden, die diese Regulierungen und Eingriffe in die Tarifautonomie überwachen.

Hering abschließend: „Alle mit volkswirtschaftlichem Sachverstand ausgestatteten Parlamentarier wissen genau, dass der schöne Zuwachs im verarbeitenden Gewerbe auch ein Ergebnis geringerer Lohnstückkosten ist. Sie erkennen auch, dass wir noch durch relativ niedrigere Löhne im Land rechnerisch über 100.000 Beschäftigte mehr halten können als Vergleichsregionen. Da nur der Bund über Mindestlöhne entscheiden kann, dient der Antrag von Linkspartei.PDS und SPD nur dem populistischen Andienen an bestimmte Wählergruppen und ist Wahlkampf im Landtag.“

Quelle und Kontaktadresse:
Vereinigung der Unternehmensverbände für Mecklenburg-Vorpommern e.V. Marcus Kremers, Pressesprecher Eckdrift 93, 19061 Schwerin Telefon: (0385) 6356100, Telefax: (0385) 6356151

(sk)

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