Pressemitteilung | Zentralverband Gartenbau e.V. (ZVG) - Geschäftsstelle Berlin

Für mehr Praktikabilität und weniger Verschulung / Sozialpartner im Gartenbau bewerten das Berufsbildungsgesetz

(Berlin) Nach zwei Jahren Erfahrung mit der Umsetzung des 2005 erlassenen Berufbildungsgesetzes (BBiG) legten die Sozialpartner im Gartenbau eine erneute Bewertung vor. In einer Stellungnahme des Koordinierungsausschusses Berufsbildung stellen die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU), der Zentralverband Gartenbau (ZVG) und der Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau (BGL) übereinstimmend fest, dass dieses Gesetz zwar teilweise zu mehr Klarheit gegenüber dem BBiG von 1969 geführt hat. Andererseits beinhalte das Berufsbildungsgesetz aber auch unpraktikable Vorschriften und Bestimmungen mit einem Potenzial für mehr Bürokratie und Verschulung der dualen Berufsausbildung.

Die Sozialpartner im Gartenbau setzen sich nachdrücklich für den Erhalt wichtiger Qualitätsstandards in der Berufsbildung ein. Gemeinsam nahmen sie deshalb bereits Einfluss im eigentlichen Gesetzgebungsverfahren. Erfolgreich konnte dabei u. a. für den Agrarbereich das Fachministerprinzip ausgebaut werden. Dadurch erhielt das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) z. B. die generelle Zuständigkeit für alle Fortbildungsregelungen oder für den Erlass der Verordnung über die Eignung der Ausbildungsstätten.

Andererseits wurden aber auch gegen die Auffassung des Berufsstandes zahlreiche Bestimmungen und Kompromisse durchgesetzt, die jetzt in der Ausbildungspraxis auf Unverständnis oder Kritik stoßen.

Beispielhaft werden in der Stellungnahme Bestimmungen genannt, die für die Abnahme mündlicher Prüfungen je Prüfling einen vollständigen Prüfungsausschuss erforderlich machen oder das Stimmrecht der Lehrer unter bestimmten Voraussetzungen in den Berufsbildungsausschüssen vorsehen. Besondere Sorge bereitet nach Aussage der Gartenbauverbände und Gewerkschaft auch die deutliche Stärkung der Länder in der Berufsbildung. Dabei geht es vor allem um Möglichkeiten zur Anrechnung vollzeitschulischer Bildungsgänge auf die praktische Berufsausbildung oder Regelungen, die die Zulassung von Absolventen aus vollzeitschulischen Bildungsgängen zur beruflichen Abschlussprüfung vorsehen.

Der Vorsitzende des Koordinierungsausschusses, Ralf Kretschmer, betonte: „Mit der gemeinsamen Ausarbeitung der Sozialpartner im Gartenbau wollen wir den Mitgliedern der Berufsbildungsausschüsse (BBA) bei den zuständigen Stellen unterstützende Hinweise für die weitere Umsetzung des Berufsbildungsgesetzes geben.“

Außerdem sei beabsichtigt, so Kretschmer, die Stellungnahme auch in bildungspolitische Beratungen einzubringen, um eine Klarstellung zu einzelnen Inhalten des Gesetzes bzw. eine Nachbesserung von unpraktikablen Bestimmungen zu erreichen.

Interessenten können die Stellungnahme im Internet abrufen: http://www.g-net.de/download/Gemeinsame_Stellungnahme_BBiG_ZVG.pdf.

Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband Gartenbau e.V. (ZVG), Geschäftsstelle Berlin Pressestelle Claire-Waldoff-Str. 7, 10117 Berlin Telefon: (030) 200065-0, Telefax: (030) 200065-27

(el)

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