Pressemitteilung |

Fusionen an sich lösen keine Probleme / Die Organisation der Krankenkassen muss sich am Versicherteninteresse orientieren

(Essen) - Der Mut zum Wettbewerb scheint die Regierung im Organisationsrecht für die Krankenkassen verlassen zu haben: Das vorgesehene Öffnungs- und Errichtungsmoratorium für Betriebs- und Innungskrankenkassen ist wettbewerbsfeindlich und schränkt die Wahlmöglichkeiten der Versicherten für eine günstige Krankenkasse ein. Wenn die Zukunft der GKV wettbewerbsorientiert sein soll, dann darf man nicht heute den Markt für alle Zukunft gegenüber neuen Mitbewerbern abschotten.

Aus der organisationsrechtlichen Kritik auszunehmen ist die Regelung „einmal für alle geöffnet – immer für alle geöffnet“. Diese wird aber prompt durch eine Sonderregel für BKK von Kranken- und Lebensversicherungsunternehmen durchbrochen, die ihnen verbietet, weiterhin für alle wählbar zu sein, obwohl deren wettbewerbsmäßige Unbedenklichkeit bereits durch andere gesetzliche Regelungen sichergestellt ist. Im Übrigen wirkt diese Spezialregelung gerade dann unsinnig, wenn gleichzeitig allen gesetzlichen Krankenkassen die Vermittlung privater Zusatzversicherungen erlaubt werden soll.

Verschiedene Kassenarten statt Monopolisten

Die Option für kassenartenübergreifende Fusionen ab dem 1.1.2007 verfolgt die Beschränkung von Wahlfreiheiten weiter: Hiermit werden die regionalen Monopolisten gestärkt – bereits heute hat in der Region von 9 Kassenärztlichen Vereinigungen die AOK einen Marktanteil von über 40 Prozent, in Südwürttemberg sogar über 50 Prozent. Die Ersatzkassen sind ähnlich stark vertreten, teilen sich aber auf verschiedene, miteinander im Wettbewerb stehende Einzelkassen auf. Die Umsetzung dieser Regelung ließe gerade vor dem Hintergrund der Einführung von Einzelverträgen massive Einschränkungen des Wettbewerbs, inklusive aller damit verbundenen Ineffizienzen zu Lasten der Versicherten erwarten und wird daher ausdrücklich abgelehnt. Wir brauchen Vielfalt statt Einfalt bei den gesetzlichen Krankenkassen.

Es sollte sich „im Wettbewerb zeigen, welche Kassen für die Versicherten am besten sind. Denn schließlich suchen sich die Mitglieder ihre Krankenkasse aus und nicht umgekehrt“, so Wolfgang Schmeinck, Vorstandsvorsitzender des BKK Bundesverbandes.

Keine freiwilligen Sozialleistungen streichen

Die Pflicht zur Übernahme der Personalkosten für traditionelle, nicht-geöffnete BKK geht zu Lasten der Versicherten. Sie nimmt den Betroffenen in Zeiten genereller Belastungsverschiebung eine freiwillige Sozialleistung des Arbeitgebers. Dies führt zu Mehrbelastungen der GKV von 200 Mio. Euro.

Wenn hinter den geplanten organisationsrechtlichen Änderungen tatsächlich das Interesse steht, den Verbraucherschutz im GKV-Markt zu verbessern, dann sollte auf alle Einschränkungen der Wahlfreiheit verzichtet und statt dessen zu unaufwendigen und wirksamen Maßnahmen gegriffen werden. Hierzu gehören eine frühzeitige Informationspflicht der Kassen bei Beitragssatzerhöhungen und die Wirkung des Sonderkündigungsrechtes auch bei Fusionen mit Beitragssatzerhöhung.

Anzahl der Krankenkassen weiter rückläufig

1994 gab es 1.146 gesetzliche Krankenkassen (davon 706 BKK), im Mai 2003 waren es nur noch 321 (davon 253 BKK). Die Anzahl der gesetzlichen Krankenkassen insgesamt ist um 72 Prozent zurück gegangen, die der Betriebskrankenkassen um 64 Prozent. Allein zum Jahreswechsel 2002/2003 gab es 19 Fusionen von

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Betriebskrankenkassen (Bundesgebiet) Kronprinzenstr. 6, 45128 Essen Telefon: 0201/17901, Telefax: 0201/1791000

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