Pressemitteilung | Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e.V.

Fußballnachwuchs darf lärmen / IVD rät beim Feiern zur Rücksichtnahme / Mieter müssen Lärm durch Ball spielende Kinder meist akzeptieren

(Berlin) - Viele Fußballfans verbringen die Europameisterschaft nicht in Wien, Klagenfurt oder Basel, sondern feuern Ballack, Podolski & Co. vor dem heimischen Fernseher an. Dass zu einem Fußballabend neben dem Torjubel auch das laute Kundtun der Meinung über Gegner und Schiedsrichter gehört, ist für viele selbstverständlich. „Doch auch während der EM sollten Mieter Rücksicht auf ihre Nachbarn nehmen“, rät Jürgen Michael Schick, Vizepräsident und Sprecher des Immobilienverbands IVD.

„Generell gelten auch während der EM die üblichen gesetzlichen Ruhezeiten – das heißt: Zwischen 22 und 7 Uhr ist absolute Nachtruhe“, sagt Schick. Über spontanes Jubeln auf dem Balkon dürfte sich in diesen Wochen aber auch am späteren Abend kaum jemand beschweren – vorausgesetzt, der Lärm hält sich in Grenzen. „Also Hände weg von Hupen oder Trillerpfeifen“, rät Schick.

Neben den Großen lassen sich auch viele Kinder vom Fußballfieber anstecken, die dann mit dem Ball durch die Wohnanlage toben. „Gegen Krach auf Spielplätzen können Mieter in der Regel nicht vorgehen“, berichtet Immobilienexperte Lars Kutz, Rechtsanwalt in der Kanzlei Bethgeundpartner Immobilienanwälte in Hannover. „Die allgemeinen Ruhezeiten, zum Beispiel zwischen 13 und 15 Uhr, müssen allerdings eingehalten werden, wenn Wohnungen in der Nähe sind“, sagt er mit Hinweis auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Münster (Az. 1 K 2229/79). Anders entschied das Verwaltungsgericht Braunschweig bei Kindern bis zu zwölf Jahren: Auf Spielplätzen in reinen Wohngebieten dürfen sie in der Regel auch in der Mittagszeit lautstark spielen (Verwaltungsgericht Braunschweig, Az. 9 A 9014/91). Wenn es in der Wohnungsnähe keinen Spielplatz gibt, können sie auch auf den Garagenhof ausweichen. Der dadurch entstehende Lärm ist nach einem Urteil des Landgerichts München den Nachbarn zumutbar (Az. 1 T 14129/88).

Fühlt sich ein Mieter gestört, sollte er zunächst den oder die Verursacher freundlich ansprechen. Auf diese Weise lassen sich viele Probleme lösen. „Und wer eine Feier plant, bei der auch zu den Ruhezeiten noch laute Musik gespielt werden soll, kann viel erreichen, wenn er die Nachbarn darauf im Vorfeld aufmerksam macht“, sagt Schick. Während der EM das wohl einfachste Mittel für Harmonie: Sich einfach vom Fußballfieber anstecken lassen und gemeinsam mit den Nachbarn jubeln.

Quelle und Kontaktadresse:
Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e.V. Jürgen Michael Schick, Bundespressesprecher / Vizepräsident, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Littenstr. 10, 10179 Berlin Telefon: (030) 275726-0, Telefax: (030) 275726-49

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