Pressemitteilung | Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e.V. (BWV-RLP)

GAP und Autorisierung der Pflanzrechte im Weinbau nicht der Bürokratie opfern / -Delegierte des BWV verabschieden Resolutionen-

(Mainz) - Anlässlich der 24. Ordentlichen Delegiertentagung des Bauern-und Winzerverbandes Rheinland -Pfalz Süd e.V., die am 22. September 2014 in Bad Dürkheim stattfand, appellierten die Delegierten des BWV an Bundesminister Christian Schmidt, der anlässlich der diesjährigen Delegiertentagung als Hauptreferent zur Verfügung stand, sich für eine möglichst schlanke und unbürokratische Lösung bei der Umsetzung der anstehenden GAP-Reform und des neuen Autorisierungssystems im Weinbau einzusetzen. Die aktuell angedachten Pläne seien viel zu kompliziert und bürokratisch, stellten die Delegierten im Rahmen einer anlässlich der Delegiertentagung verabschiedeten Resolution fest.

Es könne nicht sein, dass das neue Autorisierungssystem im Weinbau bei routinemäßigen Wiederbepflanzungen alleine in Rheinland-Pfalz 14.000 zusätzliche Meldungen, Kontrollen und Anträge als bisher auslöse. Dies sei ein unhaltbarer Zustand. Die Delegierten des BWV forderten daher Bundesminister Christian Schmidt auf, sich in Brüssel für eine drastische Vereinfachung der Regelung einzusetzen.

Auch in Bezug auf die Umsetzung der GAP-Neuausrichtung gebe es noch viel zu tun, stellten die Delegierten fest. Hier gehe es in erster Linie darum, Planungssicherheit für die Betriebe zu schaffen. Es könne nicht sein, dass immer neue Forderungen des Bundesumweltministeriums und der Grün mitregierten Länder diskutiert würden und die Landwirte hierdurch bis heute nicht in der Lage seien, ihre Anbauplanung für die diesjährige Aussaat zu Ende zu bringen, da nach wie vor nicht alle Detailfragen geklärt werden konnten.

Ab dem Jahr 2015 werden 30 Prozent der Direktzahlungen als Greening-Komponente gezahlt. Bis zum heutigen Tage seien viele Detailfragen zur Umsetzung des Greening nicht geklärt, was zur Verunsicherung und einem erhöhten Sanktionsrisiko der Betriebe führt. Darüber hinaus seien die Vorschriften viel zu kompliziert. Ohne eine fundierte vorherige Beratung und ein entsprechendes Berechnungsprogramm sei es künftig kaum noch möglich, eine vernünftige Anbauplanung durchzuführen. Außerdem seien viele Vorschriften praxisfern. So sei es beispielsweise für das klimatisch milde südliche Rheinland-Pfalz schwierig, Zwischenfrüchte bis zum 15.02. eines Jahres auf dem Acker zu belassen, da die Betriebe sich häufig in dieser Zeit mitten in der Frühjahrsaussaat befinden.

Die Delegierten der 24. Ordentlichen Delegiertentagung des BWV forderten daher die Verantwortlichen im anstehenden Bundesratsverfahren zur Umsetzung der GAP auf, endlich praxisorientierte Planungssicherheit für die Betriebe zu schaffen.

Quelle und Kontaktadresse:
Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e.V. Pressestelle Weberstr. 9, 55130 Mainz Telefon: (06131) 62050, Fax: (06131) 620550

(sy)

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