Pressemitteilung | Deutscher Kulturrat e.V.

GATS bedroht weiterhin öffentliche Kulturfinanzierung / EU-Kommission legte heute Verhandlungsvorschlag vor

(Berlin) - Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, fordert Kulturstaatsministerin Weiss auf, sich nachdrücklich in die GATS-Verhandlungen einzumischen.

Die EU-Kommission hat heute ihren Verhandlungsvorschlag für die laufenden Verhandlungen über das internationale Dienstleistungsabkommen (GATS) im Rahmen der Welthandelskonferenz vorgelegt. Wie EU-Handelskommissar Pascal Lamy dem Deutschen Kulturrat bereits im Februar versprochen hatte, wird die EU-Kommission keine direkten Angebote im Kulturbereich unterbreiten. Dies bedeutet aber nicht, dass die möglichen negativen Auswirkungen über die so genannten horizontalen Verpflichtungen des GATS für den Kulturbereich gebannt wären.

Die Europäische Kommission hat heute klargestellt, dass es nicht das Ziel der GATS-Verhandlungen ist, öffentliche Dienste, deren Aufgabe und Finanzierung zu definieren. Das bedeutet, dass weder die Welthandelsorganisation noch die Europäische Kommission eine Definition der öffentlichen Aufgaben im Kulturbereich im Rahmen der GATS-Verhandlungen vornehmen werden. Ohne diese Definition kann dem öffentlich finanzierte Kulturbereich in Deutschland langfristig aber erheblicher Schaden entstehen. So droht durch die neuen GATS-Handelsgrundsätze dem öffentlich finanzierten Kulturbereich die strikte Inländerbehandlung und die Anwendung der Meistbegünstigungsklausel. Das heißt, ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland Geschäfte machen will, muss genauso behandelt werden wie ein deutsches. Das inländische Unternehmen darf keine Begünstigungen, etwa Subventionen, bekommen, die dem ausländischen vorenthalten werden. Nach den GATS-Grundsätzen werden auch öffentlich finanzierte Kultureinrichtungen als normale Unternehmen gewertet, es sei denn, sie werden explizit von der Regelung ausgenommen. Das kann konkret bedeuten, dass ein ausländisches Unternehmen in Deutschland einen Anspruch auf eine Subventionierung seiner Kulturdienstleistungen hat oder zumindest verlangen kann, dass die konkurrierende Kultureinrichtung, zum Beispiel ein Theater, ein Museum oder eine Bibliothek keine Subventionen mehr erhalten darf.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte heute: "Die Kulturverträglichkeitsprüfung, die Kulturstaatsministerin Weiss zu ihrem Amtsantritt als Geschenk erhielt, wird nun auf eine wirkliche Bewährungsprobe gestellt. Durch die horizontalen Verpflichtungen in den GATS-Verhandlungen ist die öffentlich finanzierte Kultur in Deutschland in Gefahr. Nur durch eine Klarstellung, dass die ganz oder teilweise öffentlich finanzierten Kultureinrichtungen eindeutig zur kulturellen Daseinsvorsorge gehören, kann die drohende Gefahr abgewendet werden. Dies muss natürlich auch für mit öffentlichen Mitteln finanzierten Kultureinrichtungen gelten, die sich in der Rechtsform einer GmbH, eines Vereins oder einer Stiftung befinden. Wir fordern die Kulturstaatsministerin auf, sich mit Nachdruck innerhalb der Bundesregierung dafür einzusetzen, dass zum Schutz der öffentlich finanzierten Kultureinrichtungen klargestellt wird, dass sie zur öffentlichen Daseinsvorsorge zählen und deshalb nicht dem GATS-Regime unterstellt werden."

Weitere Informationen zu den GATS-Verhandlungen und die Stellungnahmen des Deutschen Kulturrates findet man unter: http://www.kulturrat.de/aktion/aktion-gats.htm.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Kulturrat Chausseestr. 103, 10115 Berlin Telefon: 030/24728014, Telefax: 030/24721245

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