Pressemitteilung | Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)

GDV warnt vor Plänen zur Besteuerung der Kapitallebensversicherung / Altersvorsorge darf steuerlich nicht abgestraft werden

(Berlin) - Die jetzt bekannt gewordenen ersten Ergebnisse der Verhandlungen von Koalition und Opposition über die Besteuerung der Kapitalzahlungen aus Lebensversicherungen machen den langfristigen Aufbau von Altersvorsorgevermögen über Lebensversicherungen für die Bevölkerung unattraktiv, indem in unverantwortlicher Weise die kurzfristige Vermögensbildung über Bank- und Fondsprodukte bevorzugt wird. Die Pläne laufen darauf hinaus, Lebensversicherungen im Wettbewerb massiv zu benachteiligen und widersprechen allen politischen Absichten, die private Altersvorsorge zu stärken.

Deshalb fordert der GDV die Koalitionsfraktionen und die Opposition auf, von diesen Plänen Abstand zu nehmen und die Erträge aus einem langfristigen Vorsorgeaufbau mit Lebensversicherungen steuerfrei zu lassen.

Nach den Plänen der Koalition und Opposition sollen Kapitalzahlungen aus Lebensversicherungen selbst dann besteuert werden, wenn das Kapital nach dem 60. Lebensjahr ausbezahlt wird und damit die Lebensversicherung eindeutig der Altersvorsorge dient. Diskutiert werden nach Presseberichten eine gestreckte Versteuerung der Erträge, die Besteuerung zum halben Steuersatz oder der Ansatz der Erträge zur Hälfte. Die Alters-vorsorge würde damit sogar gegenüber dem kurzfristigen Vermögensaufbau steuerlich benachteiligt. Dies hätte aber nichts mehr mit steuerlicher Förderung von Altersvorsorge zu tun, die die Koalition als Begründung für diese Steuerregelung angegeben hat. Ziel der steuerlichen Regelungen im Alterseinkünftegesetz muss es sein, die Bürger in ihren Anstrengungen zur Eigenvorsorge zu motivieren. Zu einem dauerhaften langfristigen Vorsorgeprozess sind die Bürger aber nur dann bereit, wenn die steuerlichen Rahmenbedingungen den notwendigen Konsumverzicht zumindest nicht zusätzlich benachteiligen.

Lebensversicherungen, die vor dem 60. Lebensjahr ausgezahlt werden, sollen nach den aktuellen Plänen in voller Höhe mit dem individuellen Einkommensteuersatz versteuert werden. Ein Äquivalent für die 50 Prozent-Besteuerung der Dividenden, die Steuerfreiheit der Kursgewinne und den jährlichen Sparerfreibetrag ist nicht vorgesehen. Dies würde zu erheblichen Verwerfungen im Wettbewerb führen. Während zum Beispiel ein Aktienvermögen von 100.000 Euro wegen der steuerlichen Sondertatbestände steuerfrei bleibt, wäre selbst eine im Alter von 59 Jahren ausgezahlte kleine Lebensversicherung mit Erträgen von zum Beispiel 20.000 Euro voll zu versteuern. Die Benachteiligung wird besonders eklatant bei einer fondsgebundenen Lebensversicherung, deren Anlagen weitgehend in Aktien bestehen können. Die geplante Verschärfung der steuerlichen Regelung würde in allen genannten Fällen zu nicht zu rechtfertigenden Eingriffen in den freien Wettbewerb der Produkte und Anbieter führen. Sie würde die derzeitig vorhandene Bereitschaft der Bürger zu einem langjährigen Vorsorgeaufbau untergraben.

Die Lebensversicherung mit Kapitalzahlung ist heute mit Abstand das am meisten verbreitete und effektivste Produkt langfristiger Vorsorge. 72 Prozent der Haushalte, die überhaupt vorsorgen, tun dies über eine Lebensversicherung. Für Haushalte mit einem niedrigen Nettoeinkommen bedeutet die Lebensversicherung die unverzichtbare und sichere Basisversorgung. Bei diesen Haushalten besitzt sie einen Verbreitungsgrad von 71 Prozent, weit mehr als Bausparverträge und Wertpapieranlagen. Wenn die private Altersvorsorge diesen Verbreitungsgrad in der deutschen Bevölkerung wenigstens beibehalten soll, darf die Politik die Rahmenbedingungen für diese Vorsorge nicht verschlechtern.

Quelle und Kontaktadresse:
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) Friedrichstr. 191-193a, 10117 Berlin Telefon: 030/20205000, Telefax: 030/20206000

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