Pressemitteilung | Kassenärztliche Bundesvereinigung KdÖR (KBV)

GEZ-Gebühren für die Praxis-Computer / Einführung der elektronischen Gesundheitskarte durch unsinnige Zwangsabgabe gefährdet

(Berlin) - Mit Empörung hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) auf den Beschluss der Rundfunkkommission, GEZ-Gebühren für jeden internetfähigen Computer in der Arztpraxis einzuführen, reagiert. „Mit der Einführung dieser Rundfunkgebühr hat sich die Politik eine weitere Bürde für die niedergelassenen Ärzte ausgedacht. Doch damit schneidet sie sich ins eigene Fleisch“, betonte Dr. Andreas Köhler, Vorstandsvorsitzender der KBV. Vor allem für die von der Bundesregierung geplante Einführung der elektronischen Gesundheitskarte sei der Online-Anschluss einer Arztpraxis unerlässlich. „Der Politik muss es klar sein, dass diese zusätzliche finanzielle und bürokratische Belastung die Akzeptanz der neuen Gesundheitskarte innerhalb der Ärzteschaft enorm erschweren wird“, warnte Köhler.

Zudem mache die Einführung der GEZ-Gebühr für die Praxis-Computer überhaupt keinen Sinn, da sie für Leistungen erhoben wird, die nicht in Anspruch genommen werden. „Die Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten nutzen die PCs in ihren Praxen ausschließlich für berufliche Zwecke“, erklärte der KBV-Chef. Das Gros der Mitglieder der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) wickeln schon seit langem die Honorarabrechnung mit ihrer KV online ab. Die fachliche Fortbildung und die Recherche in medizinische Datenbanken erfolgen ebenfalls zunehmend über das Internet. „Der Arbeitsalltag eines freiberuflich tätigen Arztes ist komplett mit Patientenbehandlungen und Dokumentation ausgefüllt. Da bleibt keine Zeit zum Fernsehen oder Radio hören. Wir werden uns gegen diese unsinnige Zwangsabgabe mit allen Mitteln wehren“, unterstrich Köhler.

Quelle und Kontaktadresse:
Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) Dr. Roland Stahl, Referent, Kommunikation Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin Telefon: (030) 4005-0, Telefax: (030) 4005-1093

(tr)

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