Pressemitteilung | Kommunaler Arbeitgeberverband Berlin (KAV Berlin)

GSW mit neuem service- und leistungsorientierten Tarifrecht / Kommunaler Arbeitgeberverband Berlin und ver.di schließen für das Wohnungsunternehmen ein eigenes Vertragswerk ab

(Berlin) - Der Kommunale Arbeitgeberverband Berlin (KAV Berlin) hat für sein Mitglied GSW mit der Gewerkschaft ver.di ein neues Tarifrecht vereinbart, das den gewandelten Anforderungen an ein modernes Immobilienunternehmen Rechnung trägt. Die GSW konnte durch ihre aktive Mitarbeit in den Verhandlungen ihre Vorstellungen einbringen. Mit dem Abschluss des Tarifwerks haben sich die Tarifparteien auf flexible und leistungsorientierte Regelungen verständigt, die ein service- und dienstleistungsorientiertes Unternehmen braucht, um am Markt bestehen zu können. Die neuen Tarifverträge treten rückwirkend zum 01.06.2006 in Kraft.

Die GSW ist das größte private Wohnungsunternehmen Berlins und beschäftigt derzeit rund 850 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Im Jahr 2004 haben die Investmentgesellschaften Cerberus und der Whitehall-Fonds von Goldman Sachs das Unternehmen vom Land Berlin übernommen. Um seine Marktposition beständig ausbauen zu können, ist das Unternehmen in den letzten Jahren neue Wege gegangen und hat sich rechtzeitig für die Herausforderungen der sich dynamisch wandelnden Immobilienwirtschaft aufgestellt. Die neuen Tarifverträge bilden einen weiteren Grundstein, den Herausforderungen erfolgreich begegnen zu können und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf diesem Weg einzubeziehen.

Die GSW bleibt nicht nur ein tarifgebundenes Unternehmen, sondern setzt bewusst ihre Mitgliedschaft im Kommunalen Arbeitgeberverband Berlin (KAV Berlin) fort. Sie betont damit ihren Willen, ihren Beschäftigten ein sozial verantwortlicher und zuverlässiger Partner zu sein. Eine Öffnungsklausel im Manteltarifvertrag stellt sicher, dass die neuen Tarifverträge auch für Tochterunternehmen der GSW Anwendung finden kann. Die Altersvorsorge bleibt gesichert.

Mit dem Abschluss des neuen Tarifwerks präsentiert sich der KAV nicht nur den öffentlichen und Landesunternehmen als tarifpolitischer Partner, sondern auch den privatisierten Unternehmen der kommunalen und öffentlichen Daseinsvorsorge. Die Gewerkschaft ver.di unterstreicht mit dem Abschluss ihr Selbstverständnis als moderne Dienstleistungsgewerkschaft.


Flexible Arbeitszeitgestaltung für mehr Serviceorientierung

Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit bei der GSW beträgt unverändert 38,5 Stunden. Sie wird auf durchschnittlich 5 Tage verteilt, kann aus notwendigen betrieblichen Gründen aber auch auf durchschnittlich 6 Tage pro Woche verteilt werden. Die Arbeitszeitgestaltung ist flexibel und richtet sich nach den betrieblichen Erfordernissen, wobei die Interessen der Beschäftigten angemessen zu berücksichtigen sind. Eine ungleichmäßige Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Tage, Wochen und Monate ist möglich, auch notwendige Arbeiten an Sonn- und Feiertagen sowie nachts – eine kundenfreundliche Lösung für Berufstätige, die nur am Wochenende Wohnungen besichtigen können und für Betreuung der Mieter durch Hauswarte.


Entgelt

Die Bezahlung entspricht dem Marktniveau und den Konditionen des Wettbewerbs. Im Vergütungstarifvertrag umfasst die Tariftabelle nunmehr nur noch acht Tarifgruppen, die durch die Anforderungen an die jeweilige Tätigkeit im Unternehmen definiert werden. Die Beschäftigten erhalten eine monatliche Grundvergütung und eine variable Vergütung, die ab 2007 die bisherige Sonderzahlung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld ersetzt, und aus zwei Komponenten besteht. Bei überdurchschnittlichen Leistungen wird zusätzlich zur Grundvergütung eine monatliche Leistungsprämie gezahlt, bei Erreichung vereinbarter Ziele außerdem ein jährlicher Bonus. Mit dieser Regelung kann der Einzelne im Erfolgsfall deutlich mehr verdienen als bisher.

Innerhalb einer Tarifgruppe entwickelt sich die Vergütung mit zunehmender Berufserfahrung und Kompetenz individuell. Je Tarifgruppe sind drei Entwicklungsstufen mit einer definierten Entgeltspanne vorgesehen, innerhalb derer die Vergütungen individuell vereinbart werden können. Automatische Gehaltssteigerungen in Abhängigkeit vom Lebensalter gibt es nicht mehr, was die Neuregelung insbesondere für jüngere Beschäftigte attraktiv macht.
Für gewerblich Beschäftigte im Facilitiy Management (z.B. Hauswarte, Hausmeister und Reinigungskräfte) wurden drei eigene Lohngruppen vereinbart wie sie am Markt üblich sind.


Markt- und Wettbewerbsorientierung

Für die Überleitung in das neue Tarifrecht wurde ein gesonderter Tarifvertrag abgeschlossen, der sicherstellt, dass die Anpassungen an die neuen Konditionen sozial verträglich erfolgen, gleichzeitig aber in einem überschaubaren Zeitraum von rund fünf Jahren im Wesentlichen abgeschlossen sind.

Quelle und Kontaktadresse:
Kommunaler Arbeitgeberverband Berlin (KAV Berlin) Michael Schröter, Referent, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Goethestr. 85, 10623 Berlin Telefon: (030) 214581-11, Telefax: (030) 214581-18

(tr)

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