Pressemitteilung | GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V.

GdW begrüßt Referentenentwurf zum Wohnortzuweisungsgesetz

(Berlin) - "Mit dem Entwurf eines Integrationsgesetzes und den darin enthaltenden Regelungen über Wohnsitzzuweisungen wird eine wesentlichen Forderung des GdW auf den Weg gebracht. Wir brauchen Wohnortzuweisungen, um die Integration der nach Deutschland kommenden Menschen zu erleichtern und die Entstehung von sozialen Brennpunkten gerade in Ballungsgebieten zu verhindern", erklärte Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW, zum neuen Referentenentwurf der Ministerien des Inneren und für Arbeit.

Der Entwurf sieht vor, dass bei wohnsitzzuweisenden Regelungen die persönliche Situation der Betroffenen berücksichtigt wird, Wohnortauflagen auf drei Jahre begrenzt werden und diese nur Anwendung für diejenigen finden, deren Rückkehr in ihr Heimatland auf absehbare Zeit nicht zu erwarten ist. "Damit ist der Entwurf eine ausgewogene Beratungsgrundlage und mit den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs über wohnortzuweisende Beschränkungen vereinbar", so der GdW-Chef.

Für eine erfolgreiche Integration seien aber dringend weitere Anstrengungen notwendig: "Die Bewältigung der Flüchtlingssituation ist eine langfristige nationale Aufgabe. Denn Integration findet nicht nur im Bereich Arbeit und Bildung statt, sondern gerade auch in den Wohnquartieren", betonte Gedaschko. "Deshalb brauchen wir eine möglichst flexible Ausgestaltung des Programms Soziale Stadt, die über die bisherige städtebauliche Gebietskulisse hinausgehen kann und die Integration in den Wohnquartieren stärkt. Gut funktionierende Nachbarschaften sind Voraussetzung für eine erfolgreiche Integration der Menschen in ihrer neuen Heimat", so der GdW-Präsident.

Quelle und Kontaktadresse:
GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. Katharina Burkardt, Pressesprecherin Mecklenburgische Str. 57, 14197 Berlin Telefon: (030) 824030, Fax: (030) 82403199

(cl)

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