Pressemitteilung | GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V.

GdW begrüßt Verbesserungen bei der Pflegereform als ersten wichtigen Schritt / Stärkung der niedrigschwelliger Angebote und höhere Zuschüsse für Umbaumaßnahmen

(Berlin) - Das Bundeskabinett hat kürzlich einen Gesetzentwurf für umfassende Veränderungen in der Altenpflege beschlossen. Der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienwirtschaft begrüßte die neuen Maßnahmen. "Besonders die Stärkung der sogenannten niedrigschwelligen Angebote ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu besseren Bedingungen für den dritten Gesundheitsstandort Wohnung", erklärte GdW-Präsident Axel Gedaschko in Berlin. Hier werden neue zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen eingeführt, etwa für Hilfe im Haushalt oder Alltagsbegleiter und ehrenamtliche Helfer. Niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote können künftig auch anstelle eines Teils der Pflegesachleistung in Anspruch genommen werden.
"Ein wichtiges Signal sind darüber hinaus die neu beschlossenen höheren Zuschüsse zu Umbaumaßnahmen - beispielsweise zum Einbau eines barrierefreien Badezimmers", so Gedaschko. Der Zuschuss betrug bisher 2.557 Euro und soll nun auf bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme angehoben werden. Damit wird eine wichtige Forderung des GdW umgesetzt.
Spätestens mit der im Rahmen eines 2. Pflegestärkungsgesetzes für 2017 angekündigten Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs müssten, so der GdW-Chef, dringend weitere Schritte für mehr Bedarfsgerechtigkeit in der Pflege und eine stärkere wohnungsnahe Versorgung folgen. Dazu gehöre, dass die Kosten für telemedizinische Anwendungen bei Prävention und Nachsorge von den Kassen voll und für technische Assistenzsysteme in der Wohnung auch für die Pflegestufe 0 mindestens in Höhe der Betriebskosten übernommen werden.

Beim jetzt verabschiedeten sogenannten 1. Pflegestärkungsgesetz sind zwei Reformstufen geplant. Angehörige, Betroffene und Pfleger sollen ab 2015 unter anderem von höheren Leistungen und mehr Betreuungspersonal profitieren. Zwei Jahre später soll dann deutlich mehr Menschen Geld aus der Pflegeversicherung bekommen. Gut eine Milliarde Euro pro Jahr soll in einen Vorsorgefonds für später steigenden Bedarf fließen. Nach der Beratung im Deutschen Bundestag und Bundesrat soll das 1. Pflegestärkungsgesetz am 1. Januar 2015 in Kraft treten. Es bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates.

Quelle und Kontaktadresse:
GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. Katharina Burkardt, Pressesprecherin Mecklenburgische Str. 57, 14197 Berlin Telefon: (030) 824030, Fax: (030) 82403199

(cl)

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