Pressemitteilung | GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V.

GdW fordert dynamische Anpassung des Wohngeldes an Einkommens- und Lohnentwicklung

(Berlin) - "Wir begrüßen ausdrücklich, dass die Bundesregierung die Leistungshöhe und Miethöchstbeträge beim Wohngeld an die Bestandsmieten- und Einkommensentwicklung anpassen möchte", erklärte Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW, anlässlich der ersten Lesung des Gesetzes im Deutschen Bundestag. Die letzte Anpassung des Wohngeldes liege immerhin schon mehr als sechs Jahre zurück.

"Allerdings sollte die Höhe des Wohngelds regelmäßig an die Preis- und Lohnentwicklung angepasst werden", so Gedaschko. Zunächst war eine zweijährliche Überprüfung in der Diskussion, laut dem ursprünglichen Referentenentwurf sollte das Wohngeld dann alle vier Jahre geprüft und an die Miet- und Einkommensentwicklung angepasst werden und mittlerweile ist diese Absicht völlig weggefallen. "Genau solche Regelungen waren in der Vergangenheit der Grund dafür, dass tausende Menschen mit geringerem Einkommen aus der Wohngeldförderung herausgefallen sind und sich auf dem freien Mietmarkt ohne Unterstützung bewähren mussten", so Gedaschko. "Nun geht die Regierung sehenden Auges mit einer Regelung an den Start, die am Ende wieder zulasten dieser Menschen gehen wird. Wer über bezahlbares Wohnen redet und so handelt, widerspricht sich selbst."

Ohne eine regelmäßige Prüfung der Höhe des Wohngeldes ist es nicht möglich, mit diesem Instrument angemessenes und familiengerechtes Wohnen für einkommensschwache Haushalte zu sichern. Der GdW appellierte daher an die Politik, das Wohngeld zu dynamisieren und wie bei der Mindestsicherung jährlich entsprechend der Preis- und Lohnentwicklung weiterzuentwickeln.
Darüber hinaus spricht sich die Wohnungswirtschaft dafür aus, die Heizkosten beim Wohngeld stärker zu berücksichtigen. Der aktuelle Gesetzentwurf sieht vor, die Tabellenwerte des Wohngeldes so anzupassen, dass gestiegene Bruttowarmmieten bei der Leistungserhöhung durch eine entsprechende Erhöhung der Tabellenwerte mit einbezogen werden. So wird ein Großteil der Steigerung der warmen Nebenkosten abgedeckt. "Dennoch lässt eine solche Pauschalierung der Heizkosten in den einzelnen Tabellenwerten die unterschiedlichen Kosten in den Regionen - wie beispielsweise bei der Fernwärme - außer Acht", erklärte Gedaschko. Spätestens bei der Evaluierung des Wohngeldes müsse dieses Problem gelöst werden.

Hintergrundinformation: Was ist Wohngeld?

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zum Wohnen, der an einkommensschwache Haushalte gezahlt wird, die nicht Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld (ALG II) erhalten. Mit der Wohngeldreform 2009 wurden Heizkosten erstmals bei der Berechnung des Wohngeldes berücksichtigt. Dieser Heizkostenzuschuss sollte die extrem hohen Energiepreise abfedern. Je nach Haushaltsgröße wurden Pauschalbeträge zur Miete, die für die Wohngeldhöhe maßgeblich ist, hinzugerechnet. Der Heizkostenzuschuss wurde zum 1. Januar 2011 wieder gestrichen. In Deutschland gibt es rund 780.000 Wohngeldempfängerhaushalte. Über 90 Prozent aller Haushalte, die Wohngeld beziehen, sind Mieterhaushalte.

Quelle und Kontaktadresse:
GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. Pressestelle Mecklenburgische Str. 57, 14197 Berlin Telefon: (030) 824030, Fax: (030) 82403199

(sy)

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