Pressemitteilung | GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V.

GdW zum BGH-Urteil: Weniger Gestaltungsmöglichkeiten bei Schönheitsreparaturen

(Berlin) - Zu den gestrigen (18. März 2015) Urteilen des Bundesgerichtshofes (BGH, Az. VIII ZR 185/14; VIII ZR 242/13; VIII ZR 21/13) zu Schönheitsreparaturen und Quotenabgeltungsklauseln erklärt der Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW, Axel Gedaschko: "Das Urteil beendet einen langjährigen Streit über die Rechtmäßigkeit von Quotenabgeltungsklauseln und Schönheitsreparaturen. Die Entscheidung engt aber Gestaltungsmöglichkeiten für Vermieter und Mieter ein."

Das gelte besonders für die Fälle, in denen sich der Mieter bewusst für eine unrenovierte Wohnung entschieden hat, um diese nach seinen Wünschen zu gestalten. Es steht zu befürchten, das künftig verstärkt nur renovierte Wohnungen übergeben werden, um der Frage der Kostenübernahme von Schönheitsreparaturen aus dem Wege zu gehen. Dies könnte auch Auswirkungen auf die Höhe der Kaltmiete haben.

Quelle und Kontaktadresse:
GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. Pressestelle Mecklenburgische Str. 57, 14197 Berlin Telefon: (030) 824030, Fax: (030) 82403199

(mk)

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