Pressemitteilung | Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger e.V (BDZV)

Gebührenwächter: Schluss mit Online-Expansion bei ARD und ZDF

(Berlin) - Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) hat die von der ARD geforderten zusätzlichen Finanzmittel von über 100 Millionen Euro zur Weiterentwicklung der Online-Aktivitäten abgelehnt. ARD und ZDF sollen nach dem Willen der KEF ihre Netzaktivitäten einschränken.

Gleichzeitig forderte sie alle öffentlich-rechtlichen Sender auf, ein Konzept zu entwickeln, das neben der Zusammenführung der Angebote auch klare Kriterien für deren Begrenzung und Konzentration auf Programmbegleitung vorsieht. Unabhängig davon hält die Kommission eine politische Diskussion und Entscheidung zu Art und Umfang ihres Online-Angebots für angebracht. In dem Bericht heißt es weiter, dass die derzeit monatlichen Rundfunkgebühren von 16,15 Euro ausreichten, um den Finanzbedarf der Medienanstalten bis mindestens Ende 2004 zu decken.

Christoph Degenhart, Medien- und Staatsrechtler an der Universität Leipzig, warnte in diesem Zusammenhang die ARD davor, ihre Internetaktivitäten zu sehr auszuweiten. Die Pläne der ARD, das Internet zu einer dritten Programmsäule neben Hörfunk und Fernsehen auszubauen, seien „rechtswidrig“, bekräftigte er in einem Interview mit der Münchner Illustrierten „Focus“. Aufgabe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sei es, Rundfunk zu machen und nicht Online-Angebote in Internet zu stellen, die in Konkurrenz zu privaten Anbietern stünden. Degenhart machte deutlich, dass ARD und ZDF sich laut Rundfunkstaatsvertrag auf Angebote „mit vorwiegend programmbezogenem Inhalt“ beschränken müssten, also auf Hintergrundinformationen zu konkreten Sendungen. Aus Sicht des Experten gehört der Ende November 2001 forcierte Ausbaus von „tagesschau.de“ zum Newsportal der ARD „sicher nicht dazu“.

Auch beim Verkauf von Merchandising-Produkten über das Internet gibt es aus Sicht Degenharts klare Grenzen. So sei etwa der Vertrieb von TV-Figuren wie der „Maus“ oder „Hein Blöd“ über www.wdrladen.de eine „erlaubte Randnutzung“. Verboten sei dagegen gezieltes Marketing für eine selbstständige Produktlinie. So hat eine Stichprobe des BDZV ergeben, dass der WDR E-Commerce mit Pfeffermühlen betreibt; der BR nimmt auf seiner mit öffentlich-rechtlichen Gebühren finanzierten Homepage Sportwetten und Kontaktanzeigen an und der SWR offeriert eine Mitfahrzentrale.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger e.V. (BDZV) Markgrafenstr. 15 10969 Berlin Telefon: 030/7262980 Telefax: 030/726298299

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