Pressemitteilung | Marburger Bund - Verband der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V. - Bundesverband

Gefährdungsbeurteilungen müssen auf individuelle Bedürfnisse eingehen / MB-Stellungnahme zur geplanten Neuregelung des Mutterschutzrechts

(Berlin) - Der steigende Frauenanteil in der Ärzteschaft und die Veränderung der Arbeitsbedingungen in der Medizin erfordern eine zeitgemäße Auslegung des Mutterschutzes, ohne dass die soziale Errungenschaft der Mutterschutzgesetzgebung zulasten der schwangeren und stillenden Frauen reduziert wird. Der Marburger Bund begrüßt daher in einer Stellungnahme gegenüber dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, dass nunmehr eine Modernisierung des Mutterschutzgesetzes angegangen wird. Ziel des Referentenentwurfes ist es, die Regelungen der Arbeitgeberpflichten zur Beurteilung und Gestaltung der Arbeitsbedingungen für schwangere und stillende Frauen neu zu strukturieren und klarer zu fassen.

Bisher kommt es immer wieder vor, dass Arbeitgeber ein pauschales Beschäftigungsverbot gegenüber schwangeren Ärztinnen aussprechen, das weder dem Wunsch der Betroffenen noch der Sach- und Rechtslage Rechnung trägt. Gefährdungsbeurteilungen müssen auf die individuellen Bedürfnisse der Ärztin eingehen und mit der werdenden Mutter ausführlich besprochen werden, fordert der Marburger Bund. Die geplante Integration der Verordnung zum Schutze der Mütter in das Mutterschutzgesetz ist daher ein sinnvoller Weg, die Arbeitgeber anzuhalten, ihre Gestaltungs- und Beurteilungspflichten besser wahrzunehmen.

Probleme tun sich vor allem in der Facharztweiterbildung auf. Junge Ärztinnen kritisieren den "Verlust" von Weiterbildungszeiten während der Schwangerschaft und Elternzeit: Vielfach werden schwangere Ärztinnen unter Verweis auf das Mutterschutzgesetz auf Tätigkeiten verwiesen, die für die Weiterbildung nicht angerechnet werden können. Die in der Regel befristeten Arbeitsverträge werden jedoch nicht entsprechend verlängert. Bundeseinheitliche Vorgaben sollten den Arbeitgeber in die Lage versetzen, anhand aktueller Erkenntnisse die Gefahrengeneigtheit bestimmter Tätigkeiten und Tätigkeitsorte rechtssicherer beurteilen zu können. Bei Ärztinnen in der Facharztweiterbildung sollte der Arbeitgeber anhand der Gefährdungsbeurteilung prüfen können, ob Weiterbildungsinhalte bei Vorkehrung entsprechender Schutzmaßnahmen und im Einvernehmen mit der Ärztin möglich sind, fordert der MB in seiner Stellungnahme.

Die Stellungnahme des Marburger Bundes zum Referentenentwurf für ein Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechts finden Sie auf unserer Website: www.marburger-bund.de/sites/default/files/artikel/downloads/2016/gefaehrdungsbeurteilungen-muessen-auf-individuelle-beduerfnisse-eingehen/mb-stellungn-referentenentw-mutterschutzg.pdf

Quelle und Kontaktadresse:
Marburger Bund - Verband der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V. - Bundesverband Hans-Jörg Freese, Leiter, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Reinhardtstr. 36, 10117 Berlin Telefon: (030) 746846-0, Fax: (030) 746846-16

(cl)

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