Pressemitteilung | Gesamtverband der Personaldienstleister (GVP) - Geschäftsstelle Münster

Gehälter in Gesundheitsbranche zu pauschal betrachtet / iGZ-Bundesvorstandsmitglied: "BA-Analyse ist unpräzise"

(Hamburg) - "Wenn man die Gehälter von Zeitarbeitskräften und Stammbeschäftigten in der Gesundheitsbranche vergleichen will, muss man schon auch die unterschiedlichen Berufsgruppen berücksichtigen", ärgert sich Angelo Wehrli, Bundesvorstandsmitglied im Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ), über die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linken.

Faktisch sei es so, dass ausgebildete Krankenpfleger in der Zeitarbeit dasselbe verdienen wie die Stammbelegschaft. "Ansonsten würde doch niemand in der Zeitarbeit arbeiten", spielt Wehrli auf den enormen Fachkräftemangel in der Branche an. "In meinem Unternehmen verdient eine Krankenschwester 16 Euro pro Stunde plus Zulagen, sodass sie am Monatsende bei 3.020 Euro landet - so wie eine direktangestellte Krankenschwester auch", verrät der Geschäftsführer des Hamburger iGZ-Mitglieds afg Personal Group.
In dem Zahlenwerk der Bundesagentur für Arbeit seien sämtliche Berufsgruppen in einen Topf geworfen worden. Unter dem Sammelbegriff "Gesundheit, Krankenpflege, Rettungsdienst, Geburtshilfe" führt die BA die ganze Bandbreite von hochqualifizierten Fachkrankenpflegern bis zu angelernten Hilfspfleger. Von Letztgenannten gebe es laut Wehrli in der Zeitarbeitsbranche überdurchschnittlich viele. Zusätzlich gehe die BA bei der Ermittlung der Monatsentgelte über statistische Werte. Sie nehme das Bruttolohnentgelt und teile es durch den statistischen Monatswert von 30 Tagen. "Dadurch entsteht ein geringer Monatslohn, da die BA nicht erkennen kann, ob sich die Arbeitszeit auf 70 Stunden oder 170 Stunden bezieht", urteilt Wehrli.

"Eine Weiterbildung zum Krankenpflegehelfer ist für viele ehemals Arbeitsuchende eine gute Möglichkeit, in der Gesundheitsbranche Fuß zu fassen", erklärt er diese Tatsache. Es gebe sogar Kooperationen zwischen Zeitarbeitsunternehmen und Pflegeeinrichtungen mit dem Ziel, Arbeitsuchende auf diesem Weg zurück in den Arbeitsmarkt zu holen. Aufgrund der geringeren Qualifikation entspreche das Gehalt der Hilfskräfte aber natürlich nicht dem von examinierten Kräften, die eine dreijährige Ausbildung plus eventuelle Zusatzfortbildungen absolviert hätten. "An den Tarifvertrag der Pflegebranche müssen sich Zeitarbeitsunternehmen aber selbstverständlich ebenso halten wie alle anderen Arbeitgeber auch", unterstreicht Wehrli.

In der Antwort auf die Kleine Anfrage der Linken unterteilte die BA die Arbeitnehmer der Gesundheitsbranche nur nach der Frage, ob sie der Stammbelegschaft der Pflegeeinrichtungen angehören oder über Zeitarbeit beschäftigt sind. "Dass Zeitarbeitskräfte im Durchschnitt dann weniger verdienen, ist aufgrund der unterschiedlichen Verteilung der Qualifikationen ja völlig logisch", kann das iGZ-Bundesvorstandsmitglied die Vorgehensweise der BA nicht verstehen.

Quelle und Kontaktadresse:
iGZ Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. Wolfram Linke, Pressesprecher PortAL 10 / Albersloher Weg 10, 48155 Münster Telefon: (0251) 322620, Fax: (0251) 32262100

(mk)

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