Pressemitteilung | Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK)

Geldwäschegesetz ändert Abläufe im Autohaus

(Bonn) - Kraftfahrzeuge sind hochwertige Güter. An deren Handel knüpft das neu gefasste Geldwäschegesetz besondere Sorgfaltspflichten. Daher muss sich auch das Kfz-Gewerbe mit diesem Thema beschäftigen. Das ist Anlass für den ZDK, in Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft für Geldwäscheprävention und der Akademie Deutsches Kfz-Gewerbe (TAK) am 21. Juni 2017 in Köln die erste Fachtagung "Geldwäscheprävention im Automobilhandel" durchzuführen.

"Das neue Geldwäscherecht nimmt Einfluss auf Prozesse und Verfahrensweisen in den Autohäusern", sagt ZDK-Rechtsexperte Ulrich Dilchert. "Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen in diesem Zusammenhang zahlreiche neue Aufgabenstellungen bewältigen."

"Das neue Gesetz schafft auch völlig neue Institutionen", ergänzt Andreas Glotz, Geschäftsführer der Deutschen Gesellschaft für Geldwäscheprävention. "Experten dieser Institutionen, aus der automobilen Praxis sowie der Ministerien und Aufsichtsbehörden zeigen Lösungswege auf, wie die Geldwäscheprävention in den Handelsbetrieben umgesetzt werden kann."

Themen der Tagesveranstaltung sind unter anderem die Neuerungen des Geldwäschegesetzes, deren Umsetzung aus Sicht eines Automobilimporteurs und aus der Perspektive einer Landesaufsichtsbehörde, Informationen über das Transparenzregister sowie über den Umgang mit Verdachtsmeldungen und nicht zuletzt über die Umsetzung der Schulungspflichten. Anmeldungen zu dieser Fachtagung sind online möglich unter https://www.tak.de/.

Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) Ulrich Köster, Pressesprecher Franz-Lohe-Str. 21, 53129 Bonn Telefon: (0228) 91270, Fax: (0228) 9127150

(cl)

NEWS TEILEN: