Pressemitteilung | (vzbv) Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

Geltendes Wettbewerbsrecht bremst Rabatt-Aktionen

(Berlin) - Vor dem Hintergrund zahlreicher Rabattaktionen im Vorfeld des Sommerschlussverkaufs hat der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) erneut auf die dringende Notwendigkeit einer Totalreform des Wettbewerbsrechts aufmerksam gemacht. "Die aktuelle Situation zeigt überdeutlich, wie überholt das geltende Wettbewerbsrecht ist: Der Wegfall des Rabattgesetzes und das immer noch geltende Verbot vieler Rabattaktionen durch das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) passen einfach nicht zusammen", so Prof. Dr. Edda Müller, Vorstand des vzbv. Überfällig sei eine UWG-Reform, die den veränderten Rahmenbedingungen gerecht wird und Anbietern und Verbrauchern den nötigen Handlungsspielraum lässt, fordert Edda Müller.

"Schlussverkauf jetzt", so tituliert eine Berliner Tageszeitung treffend die Realität: Obwohl der Sommerschlussverkauf erst ab dem letzten Montag im Juli stattfinden darf, werden seit Wochen Sonderangebote en masse offeriert. Der Handel möchte seine Ware loswerden und die Verbraucher freuen sich, weil sie sich noch rechtzeitig vor dem Sommerurlaub mit Schnäppchen eindecken können. Doch dieses marktwirtschaftlich ideale Zusammenspiel hat einen Haken: Massenhafte Sonderangebote sind nach § 7 UWG nur zu besonderen Anlässen und in einem festgelegten Zeitraum erlaubt und somit derzeit illegal. Aber aus Sicht des vzbv geht es um weit mehr als um eine Überarbeitung des Sonderveranstaltungsrechts: "Im Rahmen der anstehenden Harmonisierung des Wettbewerbsrechts auf europäischer Ebene muss dafür gesorgt werden, dass das Wettbewerbsrecht zu einem wirksamen Instrument vorsorgenden Verbraucherschutzes weiterentwickelt wird", so Edda Müller. Bei der Reform des Wettbewerbsrechts gelte es:

- den Verbraucherschutz ausdrücklich als Ziel des Gesetzes festzuschreiben,
- den Verbrauchern bei irreführender Werbung und falscher Versprechen ein Vertragsauflösungsrecht einzuräumen,
- Verbrauchern im Fall wettbewerbswidrigen Verhaltens ein individuelles Schadenersatzrecht zuzugestehen,
- durch unlautere Werbung erzielte Unrechtsgewinne abzuschöpfen.

Quelle und Kontaktadresse:
Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. Markgrafenstr. 66 10969 Berlin Telefon: 030/258000 Telefax: 030/2580018

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