Pressemitteilung | Deutscher Städte- und Gemeindebund e.V. (DStGB)

Gemeinsame Ansätze für Nachhaltigkeit und E-Government

(Berlin) - Ein Argument für die Einführung von E-Goverment lautet: "Die öffentliche Verwaltung soll effizient und kostengünstig arbeiten". Diese beiden Forderungen spielen für eine nachhaltige und zukunftsfähige Entwicklung ebenfalls eine zentrale Rolle und bieten somit oder gerade deshalb für das E-Government eine Vielzahl von Chancen.

Gemeinsame Ansätze für Nachhaltigkeit und E-Government

Versteht man unter E-Government mit Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) unterstütze Verwaltungsprozesse wie z.B. öffentliche Willensbildung, Entscheidungsfindung, Leistungserstellung und –erbringung und Partizipation, dann bietet die IKT heute vielfältige Möglichkeiten das Verwaltungshandeln zu verbessern und effizienter zu gestalten. Um die Potenziale vollständig zu nutzen, reicht es aber nicht, existierende Verwaltungsprozesse mit neuer Technologie zu versehen. Wichtig für eine Verwaltungsmodernisierung ist eine Neudefinition der Prozesse unter Ausschöpfung aller Möglichkeiten, die die neue Technik bietet. Die Technik selbst kann nur ein Werkzeug sein. Die Prozessgestaltung muss sich an den originären Aufgaben der Verwaltung und den politischen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen orientieren.

Die originäre Verwaltungsaufgabe liegt vereinfacht ausgedrückt: „in der Bewahrung, dem Erhalt und, wenn möglich, der Verbesserung des verwalteten Bereiches“. Gleichzeitig haben sich in der Bundesrepublik die Regierungen der letzten drei Legislaturperioden auf die Grundsätze der nachhaltigen Entwicklung festgelegt, die somit auch für die öffentliche Verwaltung gelten. Nachhaltigkeit ist seit der Klimakonferenz von Rio (1992) definiert als „Entwicklung, die die Bedürfnisse der Gegenwart befriedigt, ohne die Fähigkeit zukünftiger Generationen zu gefährden, ihre eigenen Bedürfnisse zu befriedigen“. Eine Forderung, die der vorstehenden Definition von Verwaltungshandeln nahezu entspricht.

Beispiele für die Berücksichtigung nachhaltiger Anforderungen beim E-Government

Informations- und Kommunikationsgeräte, die als E-Governmentwerkzeuge beschafft werden, können in der Regel mehr als ihnen abverlangt wird. Ebenso verhält es sich mit der eingesetzten Software. Werden diese zusätzlichen Potentiale der Verwaltung genutzt, können die Aufgaben der Verwaltung nicht nur effizienter und kostengünstiger umgesetzt werden, sondern es können darüber hinaus auch neue Dienstleistungen angeboten werden. Es ergeben sich so neue Möglichkeiten zur regionalen Arbeitplatzsicherung und die Verwaltung wird wie selbstverständlich nachhaltiger.
Die Beschaffung elektronischer Geräte kann auch direkt für die Umsetzung von Umweltziele genutzt werden. Werden z.B. konkrete Energieverbrauchswerte in die Anforderungen aufgenommen, so wird eine Umweltentlastung erreicht und der Minderverbrauch führt zu einer Reduktion der Betriebskosten. Die Beschaffung allgemein (d.h. nachhaltige Produktions- und Konsummuster) spielen eine wesentliche Rolle für eine nachhaltige Entwicklung. Somit muss nicht nur die Politik aktiv Rahmenbedingungen setzen, sondern auch die öffentliche Hand muss im Bereich der Beschaffung eine Vorbildfunktion übernehmen.

Alles in allem ist das Prinzip der nachhaltigen Entwicklung für die öffentliche Verwaltung eigentlich eine Selbstverständlichkeit und kann durch die Möglichkeiten, die die elektronische Verwaltung bietet, zu einer Strategie der Verwaltungsmodernisierung ausgebaut werden.

Der DStGB wird das Thema "Nachhaltigkeit und E-Government" zukünftig mit einer kontinuierlich ergänzten Sammlung von Berichten, Hinweisen und weiterführenden Informationen auf seiner Homepage in der Rubrik Brennpunkte darstellen.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) Marienstr. 6, 12207 Berlin Telefon: 030/773070, Telefax: 030/77307200

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