Pressemitteilung | (BDEW) Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.

Gemeinsame Erklärung von zwölf EU-Staaten zum Strommarkt unterzeichnet

(Berlin) - Am Rande des EU-Energieministerrates in Luxemburg wurde heute auf Initiative Deutschlands von zwölf Ländern eine gemeinsame Erklärung zum Strommarkt unterzeichnet. Darin bekennen sich die unterzeichnenden Staaten unter anderem dazu, in Knappheitssituationen die Energiemärkte geöffnet zu lassen und allgemein Preiskappungen abzuschaffen bzw. nicht einzuführen. Dazu erklärt der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW):

"Die heute geschlossene Vereinbarung ist wichtig, um die Zusammenarbeit der europäischen Länder bei Energiefragen zu stärken. Allerdings ist sie nur ein erster Schritt. Es bedarf noch weiterer, intensiver Anstrengungen, damit der Energiebinnenmarkt endlich europaweit Realität wird und die Versorgung gemeinsam gewährleistet werden kann. Die Bundesregierung sollte die Vereinbarung als Grundlage nutzen, um zum Beispiel die Ausgestaltung des Energiemarktdesigns der Zukunft mit den anderen Staaten zu harmonisieren. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund des in Frankreich bereits eingeführten Kapazitätsmarkts sinnvoll. Darüber hinaus sollte auch gemeinsam überlegt werden, wie mit Verletzungen von Binnenmarktregeln künftig umgegangen wird.

Die Vereinbarung verpflichtet die beteiligten Staaten nicht nur auf gemeinsame Prinzipien bei der Energieversorgung, sie macht auch deutlich, auf welchen Feldern noch gemeinsame Arbeit notwendig ist. So soll unter anderem der sogenannte Energy Only Markt durch ein Bündel von Maßnahmen wie der Vermeidung beziehungsweise Abschaffung verbindlicher Preisobergrenzen ertüchtigt werden. Damit soll richtigerweise willkürlichen Eingriffen der Staaten in die freie Preisbildung am Energiemarkt künftig ein Riegel vorgeschoben werden.

Zudem werden mit der Erklärung wichtige Voraussetzungen geschaffen, um beispielsweise Versorgungssicherheit künftig nicht nur auf nationaler Ebene, sondern gemeinsam grenzübergreifend zu gewährleisten. Hierzu zählt die Vereinbarung auch, nicht mehr die Grenzen abzuriegeln, wenn Strom in Knappheitssituationen in einen Nachbarstaat abfließt. Außerdem wollen die Unterzeichner ein gemeinsames Instrumentarium entwickeln, um feststellen zu können, wie sich die Versorgungssicherheit insgesamt entwickelt. Der BDEW engagiert sich seit Jahren für grenzüberschreitende Kooperationen zu diesem Zweck und begrüßt daher insbesondere diese Ziele der Vereinbarung."

Quelle und Kontaktadresse:
BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V., Hauptgeschäftsstelle Reinhardtstr. 32, 10117 Berlin Telefon: (030) 300199-0, Fax: (030) 300199-3900

(sy)

NEWS TEILEN: