Pressemitteilung |

Gemeinsame Pressemitteilung des „Interessenverband des Video- und Medienfachhandels in Deutschland e.V.“ (IVD), des „Bundesverband der Dienstleistungswirtschaft“ (BdWi), des „Verband Bildung und Erziehung e.V.“ (VBE), des „Deutschen Familienverband“ und des „Bundeselternrat (BER)“: EU will Killer-TV erlauben / Mit der heutigen (13. Dezember 2006) Entscheidung zur Fernsehrichtlinie beerdigt die EU den Jugendmedienschutz / Brüssel entscheidet, was deutschen Kindern schadet

(Düsseldorf) - Während in Deutschland noch über eine Verschärfung des Jugendschutzes nachgedacht wird, legt das Europäische Parlament heute (13. Dezember 2006) die Grundregeln des Jugendschutzes in audiovisuellen Medien fest. Im Rahmen der Neuregelung der Fernsehrichtlinie bestimmen die Parlamentarier nicht nur die Regeln zur Werbung im Fernsehen, sondern auch die Bestimmungen zum Jugendschutz und zur gegenseitigen Anerkennung nationaler Medienangebote. Das Ergebnis ist offensichtlich: Zumindest im Fernsehen und im Internet wird sich der Jugendmedienschutz in Deutschland in Richtung des niedrigsten EU-Niveaus hin entwickeln.

Nach den Wünschen der Parlamentarier werden die einzelnen Staaten im EU-Ausland genehmigte Medienangebote in ihren Ländern erlauben müssen. In Anbetracht der europaweiten Unterschiede im Jugendmedienschutz ist schon heute ersichtlich, dass die deutschen Regeln kaum Bestand haben werden. Gegen jugendgefährdende Angebote aus anderen EU-Ländern dürfen sich die Staaten nur noch in besonders schwerwiegenden und dringlichen Fällen wehren. Selbst dann hat aber immer noch die Kommission in Brüssel das letzte Wort, ob ein eventuelles Verbot rechtskonform ist; de facto entscheidet dann Brüssel, welche Sendungen Kindern in Deutschland zumutbar sind.

Für die Bundesrepublik Deutschland bedeutet dies letztendlich einen Eingriff in das verfassungsrechtlich gebotene Ziel des Jugendschutzes. Die Auswirkungen zeigen sich schon heute im Satellitenfernsehen, über welches unverschlüsselt Pornographie zu empfangen ist, während solche Angebote in Deutschland verboten sind. Zudem werden Video-on-Demand-Anbieter aus anderen EU-Ländern die Möglichkeit erhalten Filme anzubieten, ohne deutsche Altersvorgaben, Vertriebsbeschränkungen oder sogar Vertriebsverbote berücksichtigen zu müssen. Allein heute gibt es in der Bundesrepublik fast 3 000 indizierte Filme, die nicht im Fernsehen gezeigt werden dürfen. Solche Indizierungen gibt es in anderen EU-Ländern nicht. Einige Staaten erlauben sogar den Vertrieb von in Deutschland wegen Gewaltverherrlichung verbotener Medien.

Vor dieser Entwicklung hatten in der Vergangenheit die Verbände „Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv)“, der „Interessenverband des Video- und Medienfachhandels in Deutschland e.V.“ (IVD), der „Bundesverband der Dienstleistungswirtschaft“ (BdWi), der „Verband Bildung und Erziehung e.V.“ (VBE), der Deutsche Familienverband“, der „Bundeselternrat (BER)“ sowie der „Verband deutscher Schriftsteller (VS)“ gewarnt und in einer gemeinsamen Stellungnahme gefordert, dass Jugend- und Verbraucherschutz in der Richtlinie vom Herkunftslandsprinzip ausgenommen werden. Ähnlich wie bei der Dienstleistungsrichtlinie, sollten auch nach der Fernsehrichtlinie dieselben nationalen (Jugend-) Schutzbestimmungen für Anbieter in einem Mitgliedstaat gelten wie für ausländische TV- und Mediendiensteanbieter, die ihre Programme und Produkte in eben diesem Mitgliedstaat vertreiben.

Quelle und Kontaktadresse:
Interessenverband des Video- und Medien-Fachhandels in Deutschland e.V. (IVD) Jörg Weinrich, Geschäftsführender Vorstand Hartwichstr. 15, 40547 Düsseldorf Telefon: (0211) 5773900, Telefax: (0211) 57739069

(sk)

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