Pressemitteilung | IG Metall - Industriegewerkschaft Metall

Gemeinsames Altersversorgungswerk: Ein qualitativer Sprung in der Tarifpolitik

(Frankfurt) - Als "qualitativen Sprung in der Tarifpolitik" hat IG Metall-Vorsitzender Klaus Zwickel die Absprache der Tarifvertragsparteien über ein gemeinsames Altersversorgungswerk für die rund 3,5 Millionen Beschäftigten in der Metall- und Elektroindustrie bezeichnet. Ab dem Jahr 2002 werde jeder Beschäftigte das tarifvertraglich verankerte Recht haben, seine ergänzende Altersvorsorge über diese überbetriebliche Einrichtung zu betreiben, sagte Zwickel unmittelbar nach einer Vorstandssitzung der IG Metall am 10. Juli 2001 in Frankfurt. Nach der grundsätzlichen Vereinbarung mit Gesamtmetall werde die IG Metall ihren Mitgliedern noch in diesem Jahr ein attraktives Angebot mit soliden Anlage- und Wachstumsperspektiven für die zusätzliche Altersvorsorge vorlegen.

Vor dem Hintergrund der laufenden Verhandlungen haben IG Metall und Gesamtmetall ihre Mitglieder davor gewarnt, jetzt schon Vereinbarungen zur zusätzlichen Altersvorsorge abzuschließen. Ein Abwarten sei dringend nötig, weil die neuen gesetzlichen Möglichkeiten frühestens ab 1. Januar 2002 wirksam würden und zur Nutzung aller Förderungsmöglichkeiten, tarifvertragliche Regelungen notwendig seien, heißt es in einer gemeinsamen Erklärung von Gesamtmetall und IG Metall.

"Für jeden Beschäftigten in der Metall- und Elektroindustrie wird ab 2002 das gemeinsame Metall-Versorgungswerk gelten", betonte Zwickel. Die Betriebe hätten allerdings bis dahin die Möglichkeit, vorhandene betriebliche Altersvorsorge den neuen Ansprüchen und Förderwegen des Altersvermögensgesetzes anzupassen, neue gleichwertige Einrichtungen der betrieblichen Altersvorsorge zu schaffen oder in Übereinstimmung mit dem Betriebsrat eine gleichwertige Altersvorsorge in einer freiwilligen Betriebsvereinbarung zu regeln.

Mit diesem Stufenkonzept sei sichergestellt - so Zwickel - dass jeder Beschäftigte der Metall- und Elektroindustrie einen Anspruch auf Entgeltumwandlung von Lohn- und Gehaltsbestandteilen für die Altersvorsorge auf Grundlage der neuen gesetzlichen Möglichkeiten erhalte. Der IG Metall-Vorsitzende rechnet damit, dass "etwa jeder zweite Beschäftigte in der Branche die überbetriebliche Altersvorsorge in Anspruch nehmen wird", da die Masse der Betriebe - vor allem die kleinen und mittleren - nicht in der Lage seien, eine eigene Vorsorge aufzubauen.

Nach Angaben der IG Metall werden in den nächsten Wochen Experten beider Tarifvertragsparteien die Details für das Metall-Versorgungswerk ausarbeiten. So soll ein Pflichtenheft aufgestellt und eine Ausschreibung für die oder den Betreiber des Versorgungs-werkes vorbereitet werden. Dabei will die IG Metall sicherstellen, dass sie eine ausreichende Kontrolle und Einflussnahme auf die Anlagepolitik des Pensionsfonds oder der Pensionskasse wahrnehmen kann. In der nächsten zentralen Verhandlung am 3. September werde die endgültige Rechtsform der gemeinsamen überbetrieblichen Einrichtung unterschriftsreif sein, kündigte Zwickel an.

Gleichzeitig werden nach Angaben der IG Metall in Baden-Württemberg die Verhandlungen zur Entgeltumwandlung als Pilot-Verhandlungen für die gesamte Branche fortgesetzt. In diesen Tarifverhandlungen soll festgelegt werden, welche Einkommensanteile die Arbeitnehmer in eine betriebliche bzw. überbetriebliche Altersvorsorge umwandeln können, und in welchem Umfang sich die Arbeitgeber mit den eingesparten Sozialbeiträgen an der Altersvorsorge beteiligen.

Quelle und Kontaktadresse:
Industriegewerkschaft Metall (IGM) Lyoner Str. 32 60528 Frankfurt Telefon: 069/66930 Telefax: 069/66932843

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