Pressemitteilung | Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) - Bundesvorstand

Gemeinsames Konzept von Bund und Ländern für Studienfinanzierung

(Berlin) - Zu dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts über Studiengebühren, sagte DGB-Vorstandsmitglied Ingrid Sehrbrock am 26. Januar in Berlin: "Studiengebühren allein sind keine Lösung für die finanzielle Situation der Hochschulen. Sie leisten nur einen kleinen Beitrag (deutlich unter 10 Prozent) zu den Hochschulhaushalten. Außerdem sind sie bei den derzeitigen Studienbedingungen nicht zu rechtfertigen. Die personelle, sächliche und finanzielle Ausstattung ist so schlecht, dass die Einhaltung der sogenannten Regelstudienzeit erschwert wird.

Davon abgesehen verschärfen Studiengebühren die soziale Selektion im Bildungssystem. Die zusätzlichen Kosten werden vor allem Kinder aus einkommensschwachen Schichten davon abhalten, ein Studium aufzunehmen.

Wir lehnen außerdem ab, dass junge Menschen nach dem Studium mit einem Berg von Schulden aus BAföG- und Studiengebührendarlehen ins Berufsleben gehen müssen. An den Kosten darf kein Studium scheitern.

Bildung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Das gilt für den Kindergarten wie für das Studium. Die Bildungskosten dürfen über die Studiengebühren nicht noch mehr privatisiert werden.

Wir brauchen nun ein gemeinsames Konzept von Bund und Ländern für die Studienfinanzierung. Dazu gehört auch eine BAföG-Strukturreform unter Einbeziehung der Leistungen des bisherigen Familienleistungsausgleiches insbesondere von Kindergeld und Kinderfreibeträgen."

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB), Bundesvorstand Henriette-Herz-Platz 2, 10178 Berlin Telefon: 030/24060-0, Telefax: 030/24060324

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