Pressemitteilung | Bundesverband Deutscher Pathologen e.V.

Genexpressionstests in der ASV: / Erster Schritt zur besseren Brustkrebs-Diagnostik, weitere dringend nötig

(Berlin) - Gesetzlich versicherte Brustkrebspatientinnen können ab dem 1. April 2015 mit einem Genexpressionstest untersucht werden, um für sie die beste und schonendste Behandlung auszuwählen. So lautet der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Möglich wird dies durch die Neuregelung der Ambulanten Spezialfachärztlichen Versorgung (ASV). Der Beschluss markiert einen wesentlichen Fortschritt für gesetzlich versicherte Patientinnen, denn Genexpressionstests waren bisher meist privat versicherten Frauen vorbehalten. Doch der Beschluss des G-BA trägt wissenschaftlichen Erkenntnissen und den Notwendigkeiten der Versorgung nicht hinreichend Rechnung, so die Meinung des Bundesverbandes Deutscher Pathologen. Zu viele Patientinnen fallen weiterhin durch das Versorgungs-Raster.

Genexpressionstests sind für zahlreiche Brustkrebspatientinnen die einzige Möglichkeit, um objektiv eine Entscheidung für oder gegen eine Chemotherapie treffen zu können. Die bislang angewandten Methoden führen zu einem unnötig hohen Einsatz von Chemotherapeutika aufgrund von diagnostischer Unsicherheit.

Genexpressionstests erlauben es, den Einsatz der Chemotherapie um ein Drittel zu reduzieren und gleichzeitig auch solche Patientinnen zu identifizieren, die bislang eine potentiell unzureichende Therapie erhalten haben. Um nun Patientinnen im Rahmen der ASV eine bessere und schonendere Behandlung zu ermöglichen, müssen ihre Tumore mindestens 2 cm groß sein. Für Prof. Werner Schlake, Präsident des Bundesverbandes Deutscher Pathologen, ist dies völlig unverständlich: "Die prinzipielle Richtung die der G-BA einschlägt, ist zweifellos richtig." so Prof. Schlake. "Die Ausgestaltung des Beschlusses ist jedoch wissenschaftlich nicht nachvollziehbar. Es gibt kleine Tumoren mit einem hochgradig aggressiven Verhalten. Hier kann man keine Vorauswahl auf Basis ihrer Größe vornehmen. Auch bei vielen dieser Tumoren ist ein Genexpressionstest unerlässlich, um die Frauen optimal behandeln zu können", erklärt der Verbands-Präsident.

Schon seit 2011 bieten die Pathologen in Deutschland die Durchführung eines Genexpressionstests der zweiten Generation an. Die Diagnostik erfolgt schnell und Patientinnen-nah. Für die Beratung von behandelnden Ärzten und Patientinnen steht bei Rückfragen ein Pathologe vor Ort zur Verfügung. Bis jetzt wurden die Kosten für gesetzlich versicherte Patientinnen von vielen Krankenkassen nach Kostenübernahmeanfrage im Einzelfall übernommen. Ein Rechtsanspruch der Patientinnen existierte aber bislang nicht.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Deutscher Pathologen e.V. Pressestelle Robert-Koch-Platz 9, 10115 Berlin Telefon: (030) 30881970, Fax: (030) 308819715

(sy)

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