Pressemitteilung | Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft e.V. (BÖLW)

Gentechnik-Eckpunktepapier der Regierung: Eine Lizenz zum Verschmutzen / BÖLW: Seehofer gibt gentechnikfreie Landwirtschaft preis und verrät die Interessen der Verbraucher und Bauern

(Berlin) - Die am Mittwoch (28. Februar 2007) in Berlin dem Kabinett vorgelegten Eckpunkte zu einer Novellierung des Gentechnik-Gesetzes sind eine Abkehr vom Schutz gentechnikfreier Landwirtschaft und Lebensmittelerzeugung. „Die Pläne zielen darauf ab, eine flächendeckende Kontamination mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO) zu akzeptieren. Absurd ist, dass gentechnikfreie Lebensmittel teurer werden, denn nach dem Eckpunktepapier werden die zusätzlichen Kosten des GVO-Anbaus den gentechnikfrei arbeitenden Unternehmen aufgebürdet“, kommentierte Felix Prinz zu Löwenstein den Entwurf des Eckpunktepapiers. Der Vorsitzende des Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) bezeichnete es als unverständlich, weshalb Seehofer von der Linie der CSU abrückt, und warum sich die Forderungen der SPD nicht in dem Papier wieder finden. Es untergräbt die Glaubwürdigkeit der Regierung, wenn sich trotzt breiter Ablehnung in der Bevölkerung eine Hand voll Gentechnik-Befürworter in der CDU durchsetzten kann. „Wir können jetzt nur noch darauf hoffen, dass im Parlament die Position derjenigen zum Tragen kommt, die den Wunsch der Verbraucher und der weit überwiegenden Mehrheit der Landwirte ernst nehmen, Gentechnik von Teller und Acker fern zu halten“, erklärte Löwenstein. Er verwies auf die wichtigsten Kritikpunkte am Eckpunktepapier:

1. Ziel der Regelungen muss die Vermeidung von Kontaminationen sein
Die Europäische Freisetzungsrichtlinie – Grundlage für die nationale Gentechnik-Gesetzgebung – gibt den Staaten das Recht, für eine Vermeidung von Kontaminationen zu sorgen. Das Ziel der im Eckpunktepapier geforderten Maßnahmen, ist hingegen lediglich, Kontaminationen unter dem Kennzeichnungs-Schwellenwert der EU von 0,9 Prozent zu halten. Z.B. werden Feldabstände mit der Maßgabe festgelegt, „wesentliche Beeinträchtigungen“ zu vermeiden (siehe weiter unten: Haftung).

Der BÖLW fordert, dass die Vermeidung jeglicher Kontamination als Ziel aller Regelungen gelten muss. Der Schwellenwert ist nur von Bedeutung, wenn dies trotz aller Vorsichtsmaßnahmen im Ausnahmefall nicht gelingt. Ein „allgemeines gentechnisches Grundrauschen“ in der Natur darf nicht akzeptiert werden.

2. Die Haftung muss dann greifen, wenn es zu Schäden komm
Das Eckpunktepapier definiert „wesentliche Beeinträchtigungen“ und damit die Notwendigkeit von Haftung für Schäden bei Biobauern oder konventionellen Bauern, wenn deren Produkte mit mehr als 0,9 Prozent gentechnisch veränderten Anteilen kontaminiert sind. Im Hinblick auf die Unsicherheit von Probennahme und Analytik und angesichts von zusätzlichen Vermischungsrisiken bei Transport, Lagerung und Verarbeitung verlangen Abnehmer landwirtschaftlicher Rohprodukte jedoch deutlich niedrigere Grenzwerte. Seehofers Pläne würden deshalb die geschädigten Bauern ausgerechnet in dem Bereich im Stich lassen, in dem Schäden am wahrscheinlichsten sind.

Der BÖLW fordert, die Definition der wesentlichen Beeinträchtigung an der Realität in der Wirtschaft und damit an erheblich unterhalb von 0,9 Prozent liegenden Schadensschwellen zu orientieren.

3. Wer Kosten verursacht muss sie auch tragen
Wer das Pech hat, in der Nähe eines Gentechnik-Anbauers zu wirtschaften, muss auch dann mit Kontaminationen rechnen, wenn große Abstände eingehalten sind. Die Labor-Überprüfung, um dies festzustellen, ist so teuer, dass sie einen erheblichen Teil des Gewinns aufzehrt. Das Eckpunktepapier sieht hier keinerlei Regelung vor – und überlässt damit die Kosten denjenigen, die weiterhin ohne Gentechnik arbeiten wollen

Der BÖLW fordert, dass den Gentechnik-Verwendern ein „Auskreuzungsmonitoring“ auferlegt wird. Sie müssen auf ihre Kosten überwachen, ob es in einem definierten Bereich um ihre Gentechnikfelder zu Kontaminationen kommt.

4. Forschungsfreisetzungen dürfen nicht mit Freibriefen versehen werden
Das Eckpunktepapier sieht vor, Schäden aus Forschungsfreisetzungen – also mit noch nicht überprüften und zugelassenen Gentechnik-Konstrukten – nur beim unmittelbaren Nachbarn haftungspflichtig zu machen. Obendrein soll der Staat haften, wenn es sich um Forschungsfreisetzung handelt. Damit aber wären Schäden, wie sie z.B. die Kontamination mit dem illegalen Gentechnikreis aus den USA eingetreten sind, nicht abgedeckt und Forschungseinrichtungen – auch solche der Industrie – wären nicht motiviert, für die Sicherheit ihrer Anbauversuche zu sorgen.

Der BÖLW fordert auch bei Forschungs-Freisetzungen die Versuchsansteller vollumfänglich in die Haftung zu nehmen, wenn mit ihrem Anbau „etwas schief geht“.

5. Transparenz über die Anbauflächen nicht durch bürokratische Verfahren verhindern
Das Eckpunktepapier sieht eine Informationspflicht des GV-Pflanzen anbauenden Landwirts gegenüber seinen Nachbarn vor. Dies ist begrüßenswert. Die Einschränkung des Registers hingegen würde zu einem erheblichen Bürokratieaufwand führen.

Der BÖLW fordert, die die geltende, unkomplizierte und durch jedermann handhabbare Regelung des Anbauregisters beizubehalten.

Quelle und Kontaktadresse:
Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft e.V. (BÖLW) Pressestelle Marienstr. 19-20, 10117 Berlin Telefon: (030) 28482-300, Telefax: (030) 28482-309

(sh)

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