Pressemitteilung | (vzbv) Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

Geplante Regelungen zu Betriebsrenten schaden dem Arbeitsmarkt / Wer seinen Arbeitsplatz verliert, wird zusätzlich bestraft / Gesetzentwurf bringt Haftungsfallen für Arbeitgeber

(Berlin) - Arbeitnehmer mit einer Betriebsrente müssen bei Verlust oder Wechsel ihres Arbeitsplatzes damit rechnen, einen Großteil der eingezahlten Beiträge zu verlieren. Davor hat der Verbraucherzentrale Bundesverband vor der morgigen (28. April) Beratung des Alterseinkünftegesetzes im Bundestag gewarnt.

Hintergrund sind die hohen Abschlussprovisionen bei vielen Betriebsrentenverträgen. Viele Anbieter verteilen die Abschlussprovisionen nicht gleichmäßig auf die gesamte Ansparphase des jeweiligen Vertrags, sondern entnehmen sie aus den anfänglich gezahlten Beiträgen. Durch diese sogenannte "Zillmerung" entsteht anfangs kein oder nur ein äußerst geringes Guthaben auf dem Vorsorgekonto. Wer nach wenigen Jahren seinen Arbeitsplatz verliert, büßt dadurch den Großteil der eingezahlten Beiträge ein. Ähnliches kann auch bei einem Arbeitsplatzwechsel passieren.

Obwohl die Zahl der Verträge zunimmt, bei denen die Abschlusskosten in der Anfangszeit fällig werden, wird das Alterseinkünftegesetz an dieser Praxis nichts ändern. "Damit wird eine Chance verpasst, eine untaugliche Rechtslage zu beenden und mehr Flexibilität auf dem Arbeitsmarkt zu erreichen", sagte vzbv-Vorstand Prof. Dr. Edda Müller.

Der vzbv sprach von einer schizophrenen Praxis. "Man kann nicht täglich von den Arbeitnehmern mehr Flexibilität auf dem Arbeitsmarkt verlangen und gleichzeitig eine derart krasse Benachteiligung der Arbeitnehmer zulassen", so Edda Müller. Die Abschlusskosten für die Betriebsrenten müssten auf die Gesamtlaufzeit der Verträge umgelegt werden.

Schadensersatzforderungen für kleine Arbeitgeber?

Doch nicht nur Arbeitnehmer haben Nachteile durch das Abkassieren bei den Abschlusskosten. So kommt ein Gutachten des renommierten Arbeitsrechtlers Professor Joost von der Universität Hamburg zu dem Ergebnis, dass Arbeitgeber unter Umständen dafür haften müssen, wenn Mitarbeiter nach dem Ausscheiden aus dem Betrieb des Arbeitgebers ihre eingezahlten Beiträge verlieren. Vor allem kleinere Arbeitgeber, die ihren Arbeitnehmern anbieten, aus Arbeitnehmergeld in Tarife mit anfänglich überproportional hohen Abschlusskosten einzuzahlen, drohen mit Schadensersatzforderungen. Unternehmen, die für ihre Mitarbeiter eine betriebliche Altersversorgung anbieten wollen, ruft der vzbv daher auf, darauf zu achten, dass die angebotenen Tarife keine "Zillmerung" enthalten.

Die Zillmerung hat erhebliche Konsequenzen. Über einen typischen Fall berichtete vor kurzem die Stiftung Warentest in der Zeitschrift FINANZtest: Der betroffene Arbeitnehmer hatte - ausschließlich aus eigenem Gehalt - acht Monate lang insgesamt 1.630 Euro eingezahlt. Bei seinem Ausscheiden aus dem Betrieb des Arbeitgebers standen ihm gerade einmal knapp 240 Euro zu: Der Rest war zur Deckung der Vertreterprovision verwendet worden.

Quelle und Kontaktadresse:
vzbv Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. Markgrafenstr. 66, 10969 Berlin Telefon: 030/258000, Telefax: 030/25800218

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