Pressemitteilung | Deutscher Verband für Post, Informationstechnologie und Telekommunikation e. V. (DVPT)

Geplante Verlängerung des Postmonopols verstößt gegen geltendes Recht

(Offenbach) - Die Bundesregierung beabsichtigt, nicht nur das Monopol der Deutschen Post AG zu verlängern und ihr damit weiterhin erheblich überhöhte Einnahmen zu sichern, sie will auch die Regulierung im Bereich der Telekommunikation zurückfahren. Beide Vorhaben würden jedoch gegen geltendes Recht verstoßen.

Mit der Änderung des Grundgesetzes durch Gesetz vom 30. August 1994, der auch die damals in der Opposition befindliche SPD zugestimmt hat, wurden in das Grundgesetz die Artikel 87 f und 143 b eingefügt. Artikel 87 f garantiert den Bundesbürgern die Grundversorgung mit Post- und Telekommunikationsdienstleistungen, bestimmt aber auch, dass diese Grundversorgung nicht nur durch die Deutsche Post AG und die Deutsche Telekom AG, sondern auch durch private Unternehmen gewährleistet wird.

143 b erlaubt lediglich für eine Übergangszeit, der Deutschen Telekom AG und der Deutschen Post AG die bis dahin geltenden Monopole zu sichern. Für die Deutsche Telekom AG endete die Übergangszeit bereits am 31.12.1997, für die Deutsche Post AG wurde im Postgesetz das Ende der Übergangszeit mit dem 31.12.2002 bestimmt.

Schon damals begegnete die Festlegung einer derart langen Übergangszeit von mehr als acht Jahren zugunsten der Post erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken. Um so offensichtlicher ist, dass eine weitere Verlängerung des Monopols der Post verfassungswidrig wäre.

Eine Monopolverlängerung würde nicht nur gegen Artikel 143 b Grundgesetz verstoßen, sondern auch gegen Artikel 12 GG, der die Berufsfreiheit und die freie Berufsausübung garantiert. Den Lizenznehmern war seinerzeit zugesichert worden, daß mit Inkrafttreten des jetzt geltenden Postgesetzes am 1.1.1998 das Monopol für vollbezahlte Briefe auf Sendungen mit einem Höchstgewicht von 50 Gramm reduziert wird und das Monopol für Massensendungen (Infopost) vollständig entfallen würde.

Im Hinblick darauf hatten seinerzeit die Lizenznehmer ihre Planungen ausgerichtet und entsprechend investiert. Sie wurden enttäuscht, weil im letzten Moment das Postmonopol für vollbezahlte Briefe mit einem Gewicht bis 199 Gramm, für Kataloge bis 200 Gramm und für Massensendungen bis 50 Gramm festgeschrieben wurde.

Um so mehr durften die Postkonkurrenten darauf vertrauen, dass wie im Postgesetz bestimmt, das Monopol der Deutschen Post AG endgültig am 31.12.2002 wegfällt.

Eine Monopolverlängerung wäre deshalb auch unter diesen Gesichtspunkten verfassungswidrig.

Auch die Absicht der Bundesregierung, die Regulierung im Telekommunikationsbereich zugunsten der Deutschen Telekom AG zurückzuführen, ist mit geltendem Recht unvereinbar:

Wichtigste Ziele nicht nur des Postgesetzes, sondern auch des Telekommunikationsgesetzes sind, die Verbraucher zu schützen und den Wettbewerb zu fördern. Die Realisierung dieser Ziele ist jedoch bisher verhindert worden.

Obwohl 80 Prozent aller Inlandsgespräche Orts- und Nahgespräche (City-Gespräche) sind, hat die Deutsche Telekom AG für City-Gespräche noch immer ein Monopol mit dem „Erfolg“, dass Ortsgespräche in Deutschland erheblich teurer sind, als nationale und viele internationale Ferngespräche.

Die Herausnahme bestimmter Kundensegmente (herausgenommen werden sollen nicht nur der gesamte Geschäftskundenbereich, sondern auch alle Ortsnetze, in denen Telekom-Konkurrenten tätig sind) müsste zu einem Zusammenbruch der Regulierung zu Lasten der Bundesbürger, der deutschen Wirtschaft und der öffentlichen Verwaltung führen.

In den Bereichen, die nicht der Regulierung unterliegen, könnte die Telekom deutlich niedrigere Preise berechnen. „Die Zeche“ müssten dagegen die Telekom-Kunden in den Bereichen zahlen, die weiterhin der Regulierung unterliegen würden, also im wesentlichen die privaten Telefonteilnehmer.

Nach Auffassung des DVPT kann es nicht Aufgabe der Bundesregierung sein, marktbeherrschende Unternehmen vor ihren Kunden zu schützen und ihnen damit zu überhöhten Einnahmen zu verhelfen. Pflicht der Bundesregierung ist vielmehr, für den von den Gesetzen geforderten Wettbewerb und die Verbesserung des Kundenschutzes zu sorgen. Stärkerer Wettbewerb – vor allem im Bereich der Postdienste und der Ortsgespräche - wird nicht nur zu deutlich niedrigeren Preisen führen, sondern auch zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes Deutschland.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Verband für Post und Telekommunikation e.V. Berliner Str. 170-172 63067 Offenbach Telefon: 069/8297220 Telefax: 069/82972226

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