Pressemitteilung | Bundesverband Musikindustrie e.V. (BVMI)

Gericht stoppt CD-Kopierautomaten / Urheberrechte müssen auch hier gewahrt werden - Aufstellung untersagt

(Hamburg) - "Das Aufstellen von Münzautomaten zum CD-Kopieren ist nach deutschem Urheberrecht ohne Zustimmung der Rechteinhaber verboten", betont Peter Zombik, Geschäftsführer der Deutschen Landesgruppe der IFPI. Das Landgericht München hat entsprechende einstweilige Verfügungen auf Antrag mehrerer Musikfirmen erlassen und damit auch die rechtskräftige Entscheidung des OLG Celle in ähnlicher Sache bestätigt.

In jüngster Vergangenheit hatte ein Hersteller mit dem Hinweis auf die in Deutschland zulässige Privatkopie (§ 53 Urheberrechtsgesetz) für den Kauf von CD-Kopierautomaten geworben. Das Gericht stellte jedoch fest, dass für Kopien von urheberrechtlich geschützten Inhalten wie Musik-CDs, die gegen Bezahlung erstellt werden, die Regelungen der Privatkopie nicht anwendbar sind.

Peter Zombik abschließend: "Hier sollte mit rechtlich falschen Hinweisen die schnelle Mark gemacht werden. Davor können wir nur warnen. Betreiber solcher Automaten sind für die Urheberrechtsverletzungen verantwortlich, die damit begangen werden. Ein Verstoß gegen die Verfügungen kann mit einem Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro geahndet werden."

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Phonographischen Wirtschaft e.V. Grelckstr. 36 22529 Hamburg Telefon: 040/5897470 Telefax: 040/58974747

NEWS TEILEN: