Pressemitteilung |

Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb / Bundesrat lehnt unangemessene Verschärfung zu Lasten der Stadtwerke ab

(Köln) - "Das ist ein großer Sieg für den Wettbewerb und die Verbraucher." So kommentierte der Hauptgeschäftsführer des Verbands kommunaler Unternehmen e.V. (VKU), Michael Schöneich, den heutigen (14. Mai) Beschluss des Bundesrates gegen eine unangemessene Verschärfung des UWG zu Lasten der Stadtwerke. Der Bundesrat hatte mit seiner Entscheidung einen Änderungsantrag des Wirtschaftsausschusses zurückgewiesen, wonach es privaten Konkurrenten, Interessenverbänden und jedem Abmahnverein möglich sein sollte, bei Verstößen gegen die Gemeindeordnung (Marktzutrittsschranken) auf Unterlassung zu klagen. Daneben hätten auch noch Schadenersatz- und Gewinnabschöpfungsansprüche gegen die Stadtwerke erhoben werden können. Eine solche Verschärfung hätte für die kommunalen Unternehmen unabsehbare Folgen gehabt. Daher hatte sich der VKU im Vorfeld der Bundesratssitzung vehement gegen die befürchtete Wettbewerbsverzerrung eingesetzt. Die Kläger hätten die Stadtwerke auch dann als Wettbewerber vom Markt fern halten können, wenn sie nicht selbst betroffen wären. Bislang ist ausschließlich die Kommunalaufsicht bei Verstößen gegen die Gemeindeordnung zuständig.

Die kommunalen Energieversorgungsunternehmen stehen seit 1998 im Wettbewerb mit privaten Unternehmen. Sie haben sich in dieser Zeit besser bewährt als viele zu Beginn der Liberalisierung vorausgesagt hatten. Entscheidend hierzu beigetragen haben vor allem gute Serviceleistungen, durch die eine starke Kundenbindung erreicht werden konnte. Wegen der geringen Preisspielräume in der Versorgungswirtschaft haben sich die Stadtwerke vielfach gerade bei den zusätzlichen Dienstleistungsangeboten von ihren Konkurrenten maßgeblich unterschieden. Hätte sich der Änderungsantrag im Bundesrat durchgesetzt, so wäre den Stadtwerken faktisch die Möglichkeit genommen worden, sich kundenfreundlich aufzustellen. Damit wären die Leittragenden letztlich die Verbraucher gewesen. Ihnen wäre im Namen des Wettbewerbs weggenommen worden, was die Liberalisierung den Endkunden gerade verschaffen sollte: Auswahlfreiheit, Effizienz und besserer Service.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU) Brohler Str. 13, 50968 Köln Telefon: 0221/3770333, Telefax: 0221/3770266

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