Pressemitteilung | Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V. (ZDH)

Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb mit progressivem Regelungsansatz

(Berlin) - Zu dem vom Bundesministerium der Justiz vorgestellten Referentenentwurf eines Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb erklärt Dieter Philipp, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH):

"Mit dem Gesetzesentwurf schlägt die Bundesregierung den richtigen Weg ein, das deutsche Wettbewerbsrecht zu modernisieren und den Erfordernissen der gemeinschaftsrechtlichen Entwicklung anzupassen.

Die vorgesehene Generalklausel, wonach unlautere Wettbewerbshandlungen unzulässig sind, die den Wettbewerb zum Nachteil der Mitbewerber, der Verbraucher oder der sonstigen Markteilnehmer nicht unerheblich verfälschen können, ist - verbunden mit der nicht abschließenden Aufzählung unlauterer Wettbewerbshandlungen - ein progressiver Regelungsansatz. Positiv zu bewerten ist des Weiteren, dass besondere Regelungen für Räumungsverkäufe bestehen bleiben sollen, indes das Sonderveranstaltungsrecht eine Liberalisierung erfährt. Entsprechendes gilt für das Bemühen des Bundesjustizministeriums, ein restriktiveres Instrumentarium gegen systematische Wettbewerbsverstöße von Marktteilnehmern zum Nachteil der Mitbewerber bereitzustellen.

Die Bundesregierung sollte sich mit Nachdruck dafür einsetzen, dass der vorliegende Entwurf möglichst ohne Verzögerung in die laufende Diskussion auf europäischer Ebene um eine Harmonisierung von Teilbereichen der nationalen Wettbewerbsrechte der Mitgliedstaaten eingebracht wird."

Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V. (ZDH) Mohrenstr. 20 /21 10117 Berlin Telefon: 030/206190 Telefax: 030/20619460

NEWS TEILEN: