Pressemitteilung | Bundesnotarkammer

Gesetz über die zentrale Registrierung von Vorsorgevollmachten tritt in Kraft / Zentrales Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer erhält umfassenden Auftrag des Gesetzgebers

(Berlin) - Das von der Bundesnotarkammer Anfang 2003 auf eigene Initiative eingerichtete Register für Vorsorgevollmachten (Zentrales Vorsorgeregister) erhält vom Gesetzgeber einen umfassenden und zentralen Registrierungsauftrag und steht bald sämtlichen Formen von Vorsorgevollmachten offen. Die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen – enthalten in einer Änderung der Bundesnotarordnung (Gesetz vom 23.04.2004, BGBl. I 598) – treten zum 31.07.2004 in Kraft. Bislang konnten bei der Bundesnotarkammer aus rechtlichen Gründen ausschließlich notarielle Vorsorgevollmachten registriert werden.

„Wir werden uns bemühen, das Zentrale Vorsorgeregister so schnell wie möglich an die neuen Anforderungen anzupassen und möglichst bald auch für andere als notarielle Vorsorgevollmachten bereit zu stellen“, sagt Dr. Stefan Görk, Hauptgeschäftsführer der Bundesnotarkammer. „Allerdings müssen hierzu noch – wie es das Gesetz vorsieht – die Einzelheiten zum Verfahren durch das Bundesministerium der Justiz geregelt werden. Auch die von diesen Verfahrensvorgaben abhängigen Kosten können noch nicht festgelegt werden. Bis zum Herbst wird dies noch dauern. Wir können aber heute schon versichern, dass die Kosten für die Registrierung sämtlicher Vorsorgevollmachten sich ausschließlich am Kostendeckungsprinzip orientieren werden. Dementsprechend werden die Kosten abhängig sein vom gewählten Verfahren – so wird etwa die Online-Meldung günstiger sein, als der auf Papier übermittelte Registrierungsantrag. Wir rechnen mit einem Kostenrahmen von etwa 10 bis 20 Euro. Bis zum Erlass einer entsprechenden Gebührensatzung werden die von den Notaren gemeldeten Vollmachten wie bisher kostenfrei bleiben.“, so Görk weiter.

Aktuelle Informationen zum Register und zum Verfahrensstand können unter www.vorsorgeregister.de abgerufen werden. Bürger, die Interesse an der Registrierung ihrer Vorsorgevollmacht haben, können dort auch ab sofort ihre Adresse hinterlegen (oder per Post an Bundesnotarkammer – Zentrales Vorsorgeregister, Kronenstrasse 42, 10117 Berlin). Sie werden dann umgehend zum Start des erweiterten Registers informiert und mit Anmeldeformularen versorgt. Wer eine notarielle Vorsorgevollmacht errichtet hat, kann diese nach wie vor über seinen Notar registrieren lassen. Die Bundesnotarkammer hat im Frühjahr vergangenen Jahres mit dem Aufbau eines zentralen, rein elektronisch geführten Vorsorgeregisters in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft begonnen. Seitdem sind fast 140.000 Meldungen über notariell errichtete Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen eingegangen. Derzeit kommen monatlich mehr als 15.000 Meldungen hinzu. Das sind 700 bis 800 Meldungen am Tag. Durch das jetzt in Kraft tretende Gesetz hat der Gesetzgeber die von den Notaren geleisteten Aufbauarbeiten zum Zentralen Vorsorgeregister umfassend anerkannt. Das nunmehr gesetzlich verankerte Zentrale Vorsorgeregister soll sicherstellen, dass das Vormundschaftsgericht im Falle der Betreuungsbedürftigkeit schnell Informationen darüber abrufen kann, ob die betroffene Person eine Vorsorgevollmacht errichtet hat und damit eine gerichtlich angeordnete Betreuung unterbleiben kann. Dies stärkt die Vorsorgevollmacht als das einzig wirksame Mittel zur Durchsetzung der Selbstbestimmung auch im Betreuungsfall.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesnotarkammer Mohrenstr. 34, 10117 Berlin Telefon: 030/383866-0, Telefax: 030/383866-66

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