Pressemitteilung | Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer im Deutschen Beamtenbund (GDL)

Gesetz zum Verbot des Betriebs lauter Güterwagen / Hohes Bußgeld ist keine Lösung

(Frankfurt am Main) - Der Verkehr auf der Schiene verursacht Lärm. "Ausgerechnet die Schwächsten im Glied sollten dafür mit einem Bußgeld von 2.000 Euro belegt werden", so der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL), Claus Weselsky. Auf Initiative der GDL hat der Verkehrsausschuss dem Bundesrat empfohlen, das Bußgeld bei maximal 1.000 Euro zu verankern. Lokomotivführer halten sich generell an die Vorschriften und an die Geschwindigkeitsvorgaben für ihren beförderten Zug, falls sie aber trotzdem zu schnell fahren, soll das Bußgeld das Fehlverhalten sanktionieren. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung, hier des BMVI, geht auf einen Antrag der Fraktion der Grünen zurück. Sie verwies auf Zusagen zur Lärmbegrenzung im Schienenverkehr im Koalitionsvertrag und forderten die Bundesregierung auf, bis zum 31. Dezember 2016 einen Gesetzentwurf dazu vorzulegen.

Bußgeldhöhe begrenzt

Die GDL hat deshalb an die verantwortlichen Ausschussmitglieder im Bundestag appelliert, das Bußgeld für Lokomotivführer zu streichen, hilfsweise auf maximal 400 Euro zu begrenzen. Weselsky: "Die Höhe der Geldbuße im Schienenverkehr wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen ist im Vergleich zum Straßenverkehr unverhältnismäßig." Im Straßenverkehr sollen mit Bußgeldern bis zu 600 Euro "hochrangige Rechtsgüter wie Sicherheit, Leben und Sachwerte geschützt werden, die unmittelbar bei einem einzelnen Verkehrsverstoß hochgradig verletzt oder zerstört werden können." Bei Geschwindigkeitsverstößen eines Lokomotivführers wegen Schienenlärms geht es um Gesundheitsschutz der Anwohner. Ein einmaliger Verstoß führt nicht zu einer unmittelbaren Gesundheitsverletzung/-beeinträchtigung. "Der Schienengüterverkehr rechtfertigt weder, noch gebietet er ein wesentlich höheres Bußgeld als der Straßenverkehr", so Weselsky. Der Appell der GDL an den Ausschuss hat zumindest eine Erleichterung gebracht. Das Bußgeld wurde auf maximal 1 000 Euro begrenzt.

Schienenverkehr wird nur unnötig teurer

Des Weiteren forderte die GDL die Abgeordneten auf, die Notwendigkeit eines isolierten deutschen Gesetzes zum Schienenlärmschutz detailliert zu prüfen und nur auf eine Zwischenregelung bis zur EU-Regelung hinzuwirken. Die EU hat eine europäische Regelung für das Jahr 2022 angekündigt. Das Schienenlärmschutzgesetz soll ohnehin erst ab Ende 2020 zum Tragen kommen. Die GDL geht mit den im Gesetzentwurf verfolgten Zielen konform; nicht aber mit dem Weg dorthin. "Noch mehr Auflagen verringern noch weiter die Attraktivität des ohnehin schon defizitären und seit Jahren abnehmenden Schienengüterverkehrs. Er wird verteuert und verlangsamt, die Produktionsabläufe werden noch stärker verkompliziert. Was wir brauchen, ist eine zukunftsorientierte Infrastruktur, die mit einem integralen Taktfahrplan auch die Kapazitäten des Schienengüterverkehrs erhöht, damit in Deutschland das Angebot an umweltfreundlichem Güterverkehr tatsächlich zur Verkehrsverlagerung auf die Schiene führt.", so Weselsky.

Quelle und Kontaktadresse:
Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer im Deutschen Beamtenbund (GDL) Pressestelle Baumweg 45, 60316 Frankfurt am Main Telefon: (069) 405709-0, Fax: (069) 405709-129

(cl)

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