Pressemitteilung | Deutscher Bauernverband e.V. (DBV)

Gesetz zur Umsetzung der EU-Agrarreform nicht markt- und wettbewerbsorientiert / DBV: Gesetzentwurf der Bundesregierung bedarf grundsätzlicher Überarbeitung

(Berlin) - Der heute (28.1.) vom Bundeskabinett verabschiedete Gesetzentwurf zur nationalen Umsetzung der EU-Agrarreform muss nach Auffassung des Deutschen Bauernverbandes (DBV) in der parlamentarischen Beratung grundlegend überarbeitet werden. So dürfen zum Beispiel die neu eingeführten Milchprämien wegen der parallel beschlossenen Preissenkungen bis 2012 unter keinen Umständen in eine einheitliche Flächenprämie einbezogen werden.

Der DBV kritisiert scharf die mangelnde Wettbewerbsorientierung des Gesetzentwurfes. So wurde nicht einmal der Versuch unternommen, einen Gleichklang mit den EU-Nachbarstaaten zu finden. Jetzt sollen auch noch den Ländern Umsetzungsspielräume bei der Verteilung der Direktzahlungen zugestanden werden, was die EU-Agrarreform für die deutschen Landwirte noch unberechenbarer macht. In die richtige Richtung geht der Vorschlag, eine vorsichtige Korrektur des bisherigen Flächenausgleichs zwischen den Bundesländern vorzunehmen.

Durch die geplante Umverteilung aller Direktzahlungen auf die Fläche wären viele landwirtschaftliche Betriebe, die in den vergangenen Jahren langfristige Investitionen in die Rinder- und Milchviehhaltung getätigt haben, in ihrer Existenz bedroht. Die wichtigsten EU-Mitgliedstaaten planen anders als Deutschland, den Landwirten die Direktzahlungen der Jahre 2000 bis 2002 zu belassen und erhebliche Teile der Tierprämien in der bisherigen, gekoppelten Form fortzuführen. Deshalb fordert der DBV unter anderem, auch in Deutschland die Möglichkeit zur (Teil-)Kopplung der Schlachtprämie und auch der Schafprämie zu nutzen. Die politisch offensichtlich angestrebte kurzfristige Umverteilung der Direktzahlungen in die Fläche entwertet vor allem Investitionen in die Tierhaltung. Deshalb wird der DBV alles daran setzen, grundlegende Korrekturen im Sinne der markt- und wettbewerbsorientierten Betriebe zu erreichen.

Der Gesetzesvorschlag für ein Kombimodell ist äußerst kompliziert und verwaltungsaufwändiger als das von der EU vorgesehene „Standardmodell“. Die vielfach genannten administrativen Vorteile des Kombimodelles mit seiner Orientierung an der Flächenausstattung des Jahres 2005 werden zum Beispiel durch die aufwändige Verwaltung von Prämienansprüchen auf Obst-, Gemüse-, und Speisekartoffelflächen wieder erheblich gemindert. Auch im Kombimodell sind erhebliche rechtliche Auseinandersetzungen zwischen Landwirten und Behörden um die ordnungsgemäße Zumessung der Betriebsprämie zu befürchten. Das traditionell gute Verhältnis zwischen Pächter und Verpächter kann durch die geplante "Rückkopplung" der Betriebsprämie an die Fläche erheblich gestört werden.

Bei der Umsetzung von Cross Compliance in Deutschland ist der DBV angesichts des vorgelegten Gesetzentwurfes alarmiert, dass die Bundesregierung spürbar über die EU-rechtlichen Mindestanforderungen hinausgehen möchte. Der DBV erwartet die strikte Orientierung an der Zielsetzung des EU-Agrarministerrates, wonach grundlegende Anforderungen des Fachrechtes bzw. der guten landwirtschaftlichen Praxis einbezogen werden sollen. Die Kritik des DBV bezieht sich unter anderem auf die EU-rechtlich nicht erforderliche parzellenscharfe Festschreibung des Dauergrünlandes. Die EU-Verordnung eröffnet hier grundsätzlich Möglichkeiten für eine wesentlich flexiblere Handhabung. Eine im Gesetzentwurf vorgesehene Genehmigungspflicht ist keineswegs vom europäischen Recht abgedeckt. Der Deutsche Bauernverband fordert eine 1:1-Umsetzung der EU-Beschlüsse in Deutschland.

Mit dem Gesetzentwurf setzt sich der Bund nach Einschätzung des DBV erkennbar über die Agrarminister der Bundesländer hinweg, die sich bereits deutlich gegen zusätzliche Belastungen der Landwirte durch Cross Compliance ausgesprochen haben.

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