Pressemitteilung | Deutscher Reiseverband e.V. (DRV)

Gesetzentwurf Versicherungsvertrieb / Bundesregierung kommt dem DRV entgegen

(Berlin) - Der Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Versicherungsvermittlerrichtlinie (IDD) ist vom Kabinett beschlossen worden. Dabei hat die Bundesregierung wesentliche Forderungen des DRV aufgegriffen. Die nebenberufliche Vermittlung von Reiseversicherungen durch Reisebüros soll auch künftig möglich sein. Auch wenn es an der einen oder anderen Stelle Verbesserungsbedarf gibt, zeigt sich der Verband insgesamt mit dem Gesetzentwurf zufrieden.

"Der nebenberufliche Vertrieb von Reiseversicherungsprodukten ist für die rund 10.000 deutschen Reisebüros ein wesentliches finanzielles Standbein", sagt DRV-Präsident Norbert Fiebig. Zudem wird durch den Verkauf von Versicherungen am Counter Urlaubern auf unbürokratischem Wege Reiseschutz zur Verfügung gestellt. Deswegen hat sich der DRV auf EU-Ebene dafür eingesetzt, dass die nebenberufliche Vermittlung von Reiseversicherungen durch Reisebüros möglich bleibt.

"Nun geht es um die konkrete Ausgestaltung der nationalen Regelungen. Obwohl die Versicherungsvermittlerrichtlinie aufgrund der momentanen Diskussion um die Pauschalreiserichtlinie für viele in den Hintergrund getreten ist, so ist sie doch für die Branche von entscheidender Bedeutung", so DRV-Präsident Norbert Fiebig. Die Bundesregierung hat viele Forderungen der Branche aufgegriffen und wesentliche Vorschläge des DRV in den Gesetzentwurf einfließen lassen. Dementsprechend gilt die Prämienobergrenze von 200 Euro bei einer Reisedauer von unter drei Monaten nun pro Person. Bis zu diesem Wert können Reisebüros die Versicherungen ohne weitere Auflagen vertreiben, sind also von der so genannten Erlaubnispflicht befreit. Die Anpassung durch die Bundesregierung kommt der Branche gerade beim Verkauf von Familienpaketen entgegen.

Wichtig ist es nun, im weiteren Gesetzgebungsverfahren das Erreichte abzusichern. Im nächsten Schritt wird der Bundesrat eine Stellungnahme erarbeiten und diese voraussichtlich am 10. März 2017 präsentieren. Diese Stellungnahme wird anschließend, gemeinsam mit der Gegenäußerung der Bundesregierung dem Bundestag zugeleitet, der dann wohl am 23. oder 24. März 2017 in erster Lesung den Gesetzentwurf beraten wird.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher ReiseVerband e.V. (DRV) Torsten Schäfer, Leiter, Kommunikation Schicklerstr. 5-7, 10179 Berlin Telefon: (030) 28406-0, Fax: (030) 28406-30

(dw)

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