Pressemitteilung |

Gesetzesvorhaben zur Graffitibekämpfung endlich angehen / Schmierereien schaden dem Einkaufsambiente in den Innenstädten

(Berlin) - „Wir begrüßen die Erwägungen von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries, das Gesetz zur Bekämpfung von Graffiti an privaten und öffentlichen Gebäuden zu verschärfen“, erklärte am 14. April der kommissarische Hauptgeschäftsführer des Handelsverband BAG, Rolf Pangels. „Wenn nun auch die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen Gesprächsbereitschaft signalisiert, sollte die Ministerin ihren Worten möglichst rasch Taten folgen lassen. Abgesehen von den materiellen Schäden an öffentlichem und privatem Eigentum schaden Graffiti-Schmierereien dem Einkaufsambiente in der City und wirken sich negativ auf die Geschäftsentwicklung des innerstädtischen Einzelhandels aus.“

Das Image, das eine Stadt oder ein Stadtteil auf diese Weise erhält, sei ein entscheidender Standortfaktor, so Pangels. In vielen Städten hätten sich Initiativen gebildet, die mit Kreativität und Hartnäckigkeit versuchten, die Schmierereien durch ständiges Überstreichen in den Griff zu bekommen. „Das ist nicht nur eine Sisyphusarbeit, sie ist zudem mit hohen Kosten verbunden. Die Städte, insbesondere im Osten, sehen jedoch vielfach keine andere Möglichkeit“, beklagte Pangels.

Nach Auffassung des Verbandes reicht der bestehende zivilrechtliche Schutz zur Sicherung der Interessen von Unternehmen, Kommunen und Bürgern nicht aus. Nach derzeitiger Rechtslage macht sich nur derjenige strafbar, dessen aufgesprühte Farbe die Substanz des Untergrundes verletzt. Ob dies der Fall sei, kann nur durch aufwendige, zeitintensive und teure Gutachten geklärt werden. „Der Geschädigte hat nach bestehender Gesetzeslage nicht nur den Imageschaden, er trägt darüber hinaus die Beweislast sowie das Kostenrisiko. Hier herrscht dringender Änderungsbedarf,“ forderte Pangels.

Wie im Bereich des Denkmalschutzes bereits Praxis, sei zur Abschreckung der Sprayer und zur Vereinfachung der Strafverfolgung zudem die Abschaffung des Strafantragserfordernisses und das Tätigwerden der Strafverfolgungsbehörden von Amts wegen erforderlich.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesarbeitsgemeinschaft der Mittel- und Großbetriebe des Einzelhandels e.V. (Handelsverband BAG) Atrium Friedrichstraße, Friedrichstr. 60, 10117 Berlin Telefon: 030/2061200, Telefax: 030/20612088

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