Pressemitteilung | Bund der Versicherten e.V. (BdV)

Gesetzgeber folgt Empfehlungen des BdV / Neue RfB-Verordnung verhilft zu mehr Verbrauchergerechtigkeit

(Henstedt-Ulzburg) - Der Bund der Versicherten e. V . (BdV) begrüßt die gestern beschlossene Verordnung über den kollektiven Teil der Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB). "Wir haben in wichtigen Punkten gewonnen", freut sich BdV-Vorstandssprecher Axel Kleinlein. Die Versicherer sollen demnach weniger Möglichkeiten bekommen als zuvor geplant, auf Gelder zuzugreifen, die eigentlich den Kunden gehören. "Die Maximalgröße für den kollektiven Teil der RfB wird von 80 Prozent der Eigenmittel auf 60 Prozent gesenkt. Wir sehen hiermit unsere jahrelange Arbeit bestätigt", so Kleinlein. Bereits seit 2013 hat der BdV vehement gegen diese verbraucherfeindliche Praxis gekämpft und sich nun erfolgreich gegen die Versicherungsbranche durchgesetzt. Ein Wermutstropfen bleibt: Transparenz bleibt weiterhin ein Fremdwort für die Versicherungsbranche.

Durch die Bildung der kollektiven RfB wäre es den Versicherungsunternehmen nach bisherigen Plänen möglich gewesen, bis zu 80 Prozent der erwirtschafteten Überschüsse den Kunden vorzuenthalten - und dies für einen unbestimmten Zeitraum. Dadurch hätten sich erhebliche Summen an Rücklagen aus Kundengeldern gebildet, die denjenigen Kunden vorenthalten werden, die ihren Vertrag kündigen. "Dass diese unangemessene Entwicklung nun eingeschränkt wird, war dringend an der Zeit", so Kleinlein. Der BdV hat auch aus der Wissenschaft tatkräftige Unterstützung bekommen. So hat sich etwa auch Prof. Dr. Christoph Brömmelmeyer, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Europäisches Wirtschaftsrecht der Europa-Universität Viadrina, schon in einer Anhörung im Finanzausschuss des Bundestages gegen die Pläne gewandt.

Doch wer jetzt einen Geldsegen in Milliardenhöhe erwartet, liegt fehl. Es gibt nicht mehr Geld für die Versicherten. Vielmehr haben sie lediglich mehr Chancen, das ihnen sowieso gehörende Geld schneller zu erhalten. Bitter schmeckt in diesem Zusammenhang noch immer das BGH-Urteil vom 11.2.2015. Denn danach bleibt die massive Intransparenz auch im Hinblick auf diese Neuregelung bestehen. Kleinlein: "Lebensversicherungen bleiben eine Blackbox. Auch die neuen Regelungen ändern nichts daran. Der Deal zwischen Versicherer und Kunden, der in einem fairen Ausgleich der Überschüsse besteht, ist auch weiterhin nicht nachprüfbar."

Seit 2013 setzt sich der BdV vehement gegen die verbraucherfeindlichen Entwicklungen bei den kollektiven RfB zur Wehr. 2013 und 2014 wurde er vom Bundesministerium der Finanzen um eine entsprechende Stellungnahme gebeten. Der Verband freut sich, dass das BMF seinen Empfehlungen in einigen Punkten gefolgt ist und somit die Belange der Versicherten zumindest hier etwas Gehör beim Gesetzgeber findet.

Quelle und Kontaktadresse:
Bund der Versicherten e.V. (BdV) Pressestelle Tiedenkamp 2, 24558 Henstedt-Ulzburg Telefon: (04193) 99040, Fax: (04193) 94221

(sy)

NEWS TEILEN: