Pressemitteilung | Deutscher Bauernverband e.V. (DBV)

Gestaltungsspielräume verantwortungsvoll nutzen / DBV bewertet Föderalismusreform

(Berlin) - Nach der heutigen (30. Juni 2006) Entscheidung des Bundestages zur Föderalismusreform muss noch der Bundesrat am kommenden Freitag (7. Juli 2006) dem Gesetz zustimmen, damit die umfangreichste Verfassungsreform in der Geschichte der Bundesrepublik in Kraft treten kann. Mit diesem Beschluss sei ein Schritt in die richtige Richtung getan, um den Reformstau zu beseitigen und die Handlungsfähigkeit Deutschlands zu verbessern, erklärte der Deutsche Bauernverband (DBV). Der landwirtschaftliche Berufsstand erwarte, dass die Länder die durch die Föderalismusreform wachsenden Gestaltungsspielräume verantwortungsvoll nutzen. Es dürfe gerade im Umweltrecht durch die Abweichungsrechte der Länder von bundesrechtlichen Vorgaben keine Rechtszersplitterung innerhalb Deutschlands geben, ansonsten würden den land- und forstwirtschaftlichen Betrieben Wettbewerbsnachteile entstehen, erklärte der DBV.

Gleichzeitig forderte der DBV die Länder auf, die bestehenden Regelungen über den landwirtschaftlichen Grundstücksverkehr vom Grundsatz her nicht anzutasten. Insbesondere durch die Bestimmungen des Grundstücksverkehrsgesetzes konnte bislang die Möglichkeit des Grundstückserwerbs durch Nicht-Landwirte zu Lasten der aktiven Landwirtschaft begrenzt und damit die notwendigen Wachstumsschritte von landwirtschaftlichen Betrieben gesichert werden. Wenn die Neuordnung der föderalen Struktur den gewünschten Erfolg zeigen soll, muss nach Ansicht des Bauernverbandes außerdem die Neuordnung der Finanzbeziehungen zügig angepackt werden.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Bauernverband e.V. (DBV), Haus der Land- und Ernährungswirtschaft Dr. Michael Lohse, Pressesprecher, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Claire-Waldoff-Str. 7, 10117 Berlin Telefon: (030) 31904-0, Telefax: (030) 31904-205

(sk)

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