Pressemitteilung | Deutscher LandFrauenverband e.V. (dlv)

Gesundheitsreform: Deutscher LandFrauenverband fordert Qualitätsstandard des Gesundheitswesens zu verbessern und für die Versicherten bezahlbar zu machen

(Berlin) - "Es ist von großer Wichtigkeit, dass der Qualitätsstandard des deutschen Gesundheitswesens erhalten bleibt und für die Versicherten bezahlbar ist." Diese beiden zentralen Forderungen stellte der Deutsche LandFrauenverband (dlv) auf seiner Bundesvorstandssitzung am 5. September 2003 in Timmendorfer Strand. Die gesundheitspolitische Diskussion darf nicht bei der Frage stehen bleiben, wer die bestehende Unwirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen in Zukunft bezahlt. Bei der Reform müsse vor allem berücksichtigt werde, dass unser Gesundheitssystem nicht nur ein Kostenfaktor sein darf, sondern auch ein großes medizinisches und wirtschaftliches Potenzial in sich trägt.

Der dlv plädiert für eine solidarisch finanzierte medizinische Versorgung auf hohem Niveau in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), die durch individuell finanzierte Zusatzversicherungspakete in der GKV oder in der Privaten Krankenversicherung (PKV) ergänzt werden kann und fordert daher die Einführung einer Pflichtversicherung für alle Bevölkerungsgruppen. Die Verbreiterung der Finanzierungsbasis muss einhergehen mit Strukturverbesserungen, die aus Sicht der LandFrauen folgende Komponenten enthalten müssen:

1. Der GKV dürfen Beitragsgelder der Versicherten nicht länger für andere Zweige der Sozialversicherung entzogen werden. Dieser "Verschiebebahnhof" muss beendet werden. Allein zwischen 1995 und 2003 wurden der GKV 30 Mrd. Euro dafür entzogen.

2. Im Gesundheitswesen müssen aus Wettbewerbs-, Kosten- u. Qualitätsgründen Einzelverträge zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern möglich sein. Außerdem müssen Medikamente kostengünstiger werden. Für die Versicherten sind die medizinischen Produkte und Leistungen transparent zu machen.

3. Durch die Einführung der Fallpauschalen werden sich die Liegezeiten in den Krankenhäusern weiterhin verkürzen. Deshalb muss ein leistungsfähiger ambulanter Pflegedienst zur häuslichen Nachsorge zur Verfügung stehen.

4. Bei zunehmender Alterung der Bevölkerung ist der Ausbau ambulanter Hilfen einschließlich hauswirtschaftlicher Tätigkeiten für Haushalte, Pflege und Sterbebegleitung notwendig. Diese hauswirtschaftlichen Dienstleistungen für pflegebedürftige Menschen werden auf Dauer zur Entlastung der Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen führen.

5. Eine stationäre Regelversorgung und eine hausärztliche Versorgung sind auch im ländlichen Raum flächendeckend zu gewährleisten. Große Entfernungen, zusätzlicher zeitlicher und finanzieller Aufwand für die Patienten im ländlichen Raum sind in Härtefallregelungen zu berücksichtigen.

6. Ernährungslehre und Ernährungsberatung müssen in Kindergärten und allgemeinbildenden Schulen vermittelt werden, um bereits bei Kindern das Bewusstsein für Prävention zu schaffen.

7. Der Wissenszuwachs in der Medizin ist rasant. Oft werden veraltete Diagnose- und Therapiemethoden wie z. B. bei der Brustkrebstherapie angewandt, obwohl schonendere und gleichzeitig kostengünstigere Verfahren vorhanden sind. Für alle Entscheidungsträger im Gesundheitswesen ist deshalb eine Fortbildungspflicht einzuführen.

Die Mitglieder des Bundesvorstandes betonen, dass nach wie vor immenser Nachholbedarf in der frauenspezifischen Erfassung, Erforschung und Behandlung von Krankheiten besteht, der endlich aufgeholt werden muss.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Landfrauenverband e.V. (dlv) Reinhardtstr. 18, 10117 Berlin Telefon: 030/31802029, Telefax: 030/31017831

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