Pressemitteilung | Deutsches Rotes Kreuz e.V. (DRK) - Generalsekretariat

Gesundheitsreform: Patienten sollen häusliche Krankenpflege alleine tragen

(Berlin) - Häusliche Krankenpflege soll in Zukunft nicht mehr zuzahlungsfrei sein, sondern von den Patienten selbst mitgetragen werden. In manchen Fällen müssen Patienten, die auf häusliche Krankenpflege angewiesen sind, sogar mehr bezahlen als die erbrachten Leistungen kosten. Das wäre das Ergebnis des neuen Gesundheitsmodernisierungsgesetzes, das dem Bundestag vorliegt. Zum 1. Januar kann das Gesetz in Kraft treten. Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) befürchtet, dass bedürftige Menschen auf häusliche Pflege verzichten werden, da sie nicht in der Lage sind für die Kosten aufzukommen.

Bundesweit sind vor allem ältere Menschen auf häusliche Krankenpflege angewiesen. Es liegt sowohl im Interesse der Patienten als auch der Krankenkassen, dass pflegende Hilfe wenn möglich im eigenen Zuhause stattfindet. Ambulant statt Stationär war bisher das Motto der deutschen Gesundheitspolitik.

Mit dem neuen Gesundheitsgesetz ändert sich dies schlagartig. Für häusliche Betreuung, bisher zuzahlungsfrei, sollen die Patienten künftig bis zu 2 Prozent ihres Jahreseinkommens (1 Prozent für chronisch Kranke) mindestens aber 585 Euro pro Jahr selbst aufbringen. Ein Krankenhausaufenthalt dagegen, kostet den Patienten 280 Euro pro Jahr. Beides zuzüglich zu den bereits gezahlten Krankenkassenbeiträgen.

„Wir befürchten, dass die Patienten zukünftig ihren Hausarzt darum bitten, sie ins Krankenhaus einzuweisen, weil sie sich die häusliche Krankenpflege nicht leisten können“ sagt Andreas Elvers, zuständig für die ambulanten sozialpflegerischen Dienste beim Generalsekretariat des Deutschen Roten Kreuz (DRK).

Für Menschen, die nur gelegentlich auf häusliche Pflege angewiesen sind, zum Beispiel nach einer Operation oder einem Herzinfarkt, wird es zukünftig ein Rechenexempel sein, ob sie nicht lieber auf die Pflege verzichten. Kosten von bspw. 2,50 Euro für die Medikamentengabe, Verbandswechsel oder Injektionen stehen einer Eigenbeteiligung von 5 Euro gegenüber. Zum ersten Mal in der Geschichte der deutschen Gesundheitspolitik wird hier nicht kostendeckend, sondern gewinnorientiert für die Krankenkassen geplant.

Das DRK, als einer der großen flächendeckenden Anbieter ambulanter Pflegeleistungen, fordert daher die ersatzlose Streichung möglicher Zuzahlungen zur häuslichen Krankenpflege.

Allein das Deutsche Rote Kreuz unterhält über 1000 Sozialstationen in Deutschland. Über 30 Prozent des Umsatzes resultieren aus der häuslichen Krankenpflege (SGB V, § 37) und wurden bisher komplett über die Krankenkassen abgerechnet. Wenn die Änderungen wie geplant umgesetzt werden, ist ein flächendeckender Zusammenbruch der ambulanten Versorgungsstrukturen vorprogrammiert.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutsches Rotes Kreuz e.V. (DRK) Carstennstr. 58, 12205 Berlin Telefon: 0228/5411, Telefax: 0228/541290

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