Pressemitteilung | DIHK - Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V.

Gewerbeabfallverordnung ist überflüssig / Bundesrat soll Verordnung überdenken

(Berlin) - Die künftige Gewerbeabfallverordnung wird die deutsche Wirtschaft mit unnötigen Entsorgungskosten und übertriebener Bürokratie belasten. Anlässlich der erneuten Beratungen des Umwelt- und Wirtschaftsausschusses im Bundesrat am 11. April fordert der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) deshalb, von einer weiteren parlamentarischen Beratung dieser Verordnung abzusehen. Auf jeden Fall dürfe nicht jeder gewerbliche Abfallerzeuger obligatorisch verpflichtet werden, einen Restmüll-Abfallbehälter vorzuhalten, auch wenn wenig oder kein Abfall anfällt. Denn damit sei, so der DIHK, ein kommunaler Anschluss- und Benutzungszwang begründet mit Zahlung einer entsprechenden Entsorgungsgebühr.

Dies konterkariere auch die bisher erfolgreichen Abfallvermeidungs- und Verwertungserfolge in der deutschen Wirtschaft. Der vorliegende Verordnungsentwurf führe zu einer faktischen kommunalen Überlassungspflicht, Mehraufwand und Kosten bei insbesondere mittelständischen Unternehmen und zusätzlicher Vollzugsbürokratie. Statt an den Symptomen zu kurieren, sollten sich Wirtschaft und Politik sachlich und fair mit den eigentlichen Ursachen und Problemen auseinandersetzen. Dies sind kommunal unterausgelastete Entsorgungsanlagen und eine Billig-Deponierung. Besser wäre, so der DIHK, in der nächsten Legislaturperiode mit Ruhe und Augenmaß an eine vernünftige Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes heranzugehen in enger Kooperation mit Wirtschaft und Politik.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) Breite Str. 29 10178 Berlin Telefon: 030/203080 Telefax: 030/203081000

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