Pressemitteilung | Haus & Grund Deutschland

Gleichbehandlungsgesetz: Haus & Grund sieht kaum Verbesserungen / „Rechtsprechung wird über die Konsequenzen entscheiden müssen“

(Berlin) - Die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund sieht in den vom Koalitionsausschuss vereinbarten Entwurf für ein Gleichbehandlungsgesetz keine deutliche Verbesserung gegenüber dem alten Antidiskriminierungsgesetz der rot-grünen Bundesregierung. „Die große Koalition hat weite Teile des im vergangenen Jahr abgelehnten Vorschlags unter neuem Namen nochmals ins Spiel gebracht“, urteilt Haus & Grund-Präsident Rüdiger Dorn.

Auf den Bereich der Wohnraumvermietung sind nach dem Gesetzentwurf nur die Diskriminierungsmerkmale Rasse und ethnische Herkunft anzuwenden. Trotzdem befürchtet der Verband eine Fülle von Gerichtsverfahren, da der Gesetzentwurf zum Verhältnis von Vermietern und Mietinteressenten keine klaren Aussagen macht. Fest steht, dass das Gesetz nicht anwendbar ist, wenn Vermieter und Mieter auf demselben Grundstück leben. Ebenso soll es bei der Vermietung von Wohnungen weiterhin möglich sein, Mieter unter dem Gesichtspunkt der sozialen Stabilität von Wohngebieten auswählen zu dürfen.

Letztes dürfte für private Vermieter aufgrund relativ kleiner Wohnungsbestände kaum anwendbar sein. „Letztlich wird die Rechtsprechung über die Konsequenzen des Gleichbehandlungsgesetzes entscheiden müssen“, so Rüdiger Dorn. Solange riskiere der Vermieter, sich wegen vermeintlicher Diskriminierung schadenersatzpflichtig zu machen. Dabei gehen die im Gesetz vorgesehenen Schadenersatzansprüche weit über die Vorgaben der Europäischen Union hinaus.

Quelle und Kontaktadresse:
Haus & Grund Deutschland - Zentralverband der Deutschen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer e.V. Stefan Diepenbrock, Presse Mohrenstr. 33, 10117 Berlin Telefon: (030) 20216-0, Telefax: (030) 20216-555

(bl)

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