Pressemitteilung | Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung e.V. (BGL)

Glosse: EU-Kommission bestätigt Teilbarkeit von Verkehrssicherheit / EU-Kommission gesteht britischen Verkehrsbehörden zu: Verlängerte Lenkzeiten sind kein Sicherheitsrisiko!

(Frankfurt am Main) - Für deutsche Transportlogistikunternehmen ist es nur eine Randnotiz: Die "Forth Road Bridge", die bei Edinburgh Südschottland mit Nordschottland verbindet, ist derzeit wegen Brückenschäden gesperrt. Für Lkw-Fahrer sind daher Umwege auf der Straße erforderlich.

Nun gilt in Schottland wie in der ganzen EU für Lkw-Fahrer bekanntlich eine EG-Verordnung, in der die von den Fahrern einzuhaltenden Lenk-, Pausen- und Ruhezeiten der Fahrer festgelegt sind. Fahrer, die die erlaubten Lenkzeiten überschreiten, werden aus Verkehrssicherheitsgründen bestraft, weil sie übermüdungsbedingt eine Gefahr für die anderen Verkehrsteilnehmer darstellen. Die tägliche Lenkzeit ist auf 9 Stunden festgelegt, die wöchentliche Lenkzeit auf 56 Stunden und die Gesamtlenkzeit während zweier aufeinanderfolgender Wochen auf 90 Stunden. Je nach Schwere des Verstoßes von angestellten Fahrern soll künftig nach Vorstellung der EU-Kommission sogar deren Arbeitgebern die Lizenz entzogen werden.

Allerdings erlaubt die der Straßenverkehrssicherheit dienende EG-Verordnung, dass die EU-Kommission einzelnen Mitgliedsstaaten "in dringenden Fällen" eine Ausnahme von diesen maximalen Lenk- und Ruhezeiten genehmigen kann. Genau dies ist im Fall der "Forth Road Bridge" geschehen. Für die Umwegstrecke "über Land" wurde die erlaubte tägliche Lenkzeit von 9 auf 11 Stunden, die wöchentliche von 56 auf 60 Stunden und die der Doppelwoche sogar von 90 auf 110 Stunden ausgedehnt. Springender Punkt: Die EU-Kommission hat in ihrem Genehmigungsschreiben ausdrücklich bestätigt, dass durch diese für einen Monat genehmigte Ausnahmeregelung "die Straßenverkehrssicherheit nicht negativ beeinflusst" wird. Daraus ist zwangsläufig zu schließen, dass vorübergehend im Umfeld der Forth Road Bridge - und nur dort - Lkw-Fahrer erst nach 11 Stunden so müde sind, wie Fahrer im übrigen Europa bereits nach 9 Stunden. Mit anderen Worten: Wenn in Europa Brücken auf wichtigen Verkehrsverbindungen umfallen, wird Verkehrssicherheit schlagartig teilbar.

Was bedeutet dies für Deutschland? Hierzulande ist die Verkehrsinfrastruktur zumindest in einem vergleichbaren Zustand wie bei den als geizig geltenden Schotten: Laut dem aktuellen Verkehrsinvestitionsbericht des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) ist jede 60. Brücke an Bundesfernstraßen in einem "ungenügenden Bauwerkszustand", umgerechnet also 666 baufällige Brücken. Die Leverkusener Rheinbrücke und die Rader Hochbrücke sind ja nur die "prominentesten Beispiele". Wenn künftig also nach und nach über 600 Brücken in Deutschland - dem Haupttransitland in Europa - zwecks Sanierung vorübergehend geschlossen werden, werden zuallererst Transportunternehmen aus aller Herren Länder mit Transitverkehren von den Rheinmündungshäfen nach Süd- oder Osteuropa, und von Skandinavien nach Südeuropa die Äußerung der EU-Kommission wörtlich nehmen und auf Ausnahmen bei den Lenk- und Ruhezeiten drängen. Angesichts der Tatsache, dass bei Lkw-Fahrern zukünftig bereits eine Tageslenkzeit von 11 Stunden zu normalen Zeiten als "schwerer Verstoß", 1 weitere Minute länger sogar als "sehr schwerer Verstoß" geahndet werden soll und zum Lizenzentzug für den Transportunternehmer führen könnte, muss dies als ein zwiespältiges Signal der EU-Kommission zur Verkehrssicherheit angesehen werden.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung e.V. (BGL) Pressestelle Breitenbachstr. 1, 60487 Frankfurt am Main Telefon: (069) 79190, Fax: (069) 7919227

(sy)

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