Pressemitteilung | BUND e.V. - Bundesverband - Bund fĂŒr Umwelt und Naturschutz Deutschland

Gravierende MĂ€ngel im neuen Standortauswahlgesetz gefĂ€hrden die AtommĂŒlllager-Suche

(Berlin) - "GegenĂŒber dem bisherigen ist das neue Standortauswahlgesetz zwar deutlich verbessert worden, hat aber nach wie vor gravierende MĂ€ngel. Ein lĂŒckenhaftes Exportverbot, das Festhalten am ungeeigneten Standort Gorleben und nicht ausreichende Rechtsschutzmöglichkeiten belasten das Verfahren. Deshalb ist völlig unklar, ob der nötige Vertrauensaufbau fĂŒr das beginnende Standortauswahlverfahren gelingen kann", so bewertet Hubert Weiger, Vorsitzender des Bund fĂŒr Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), das neue Standortauswahlgesetz zur AtommĂŒll-Lagerung, das heute im Bundestag beschlossen werden soll.

Das Gesetz setze zwar auch wesentliche VorschlĂ€ge der Kommission "Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe" um. Nicht umgesetzt worden sei aber die Regelung eines generellen Exportverbots, das die Kommission gefordert hatte. So sei im Gesetz der Export von AtommĂŒll aus dem Atomkraftwerk AVR JĂŒlich in die USA nicht eindeutig ausgeschlossen worden. Bundesumweltministerin Barbara Hendricks habe allerdings erklĂ€rt, der Export aus JĂŒlich könne trotzdem verhindert werden. "Sollte die Bundesregierung den AtommĂŒllexport von JĂŒlich in die USA zulassen, wĂ€re dies ein klarer Wortbruch", sagte Weiger.

Das Gesetz ermögliche jetzt die Endlagersuche in ganz Deutschland in den drei in Frage kommenden geologischen Formationen Granit, Ton und Salz. "Jahrzehntelang wurde Salzgestein in Deutschland bevorzugt. Und aktuell wehren sich Bayern und Sachsen dagegen, Granit in das Suchverfahren einzubeziehen. Es muss im Auswahlverfahren zu einem fairen Vergleich von Standorten mit allen drei Gesteinsarten kommen, sonst wird das Verfahren scheitern. Dazu braucht es eine verbindlich festgelegte Zahl von Erkundungen in allen geologischen Formationen", forderte Weiger.

Problematisch sei auch, dass der Standort Gorleben weiterhin nicht ausgeschlossen werde. "Ein neues unbelastetes Suchverfahren unter Einbeziehung von Gorleben ist schwer möglich. Alle Seiten werden jeden Schritt und jede Maßnahme an diesem bereits bekannten Standort messen", so der BUND-Vorsitzende.

Klare Verbesserungen im Gesetz seien bei der BĂŒrgerbeteiligung und beim Rechtsschutz Betroffener im Suchverfahren erreicht worden. Die Regelungen zur Transparenz im Verfahren blieben aber hinter dem Vorschlag der Kommission zurĂŒck. "Die Auswahl der Standorte zur obertĂ€gigen Erkundung ist fĂŒr die Betroffenen nicht gerichtlich ĂŒberprĂŒfbar. Damit fehlt im Gesetz eine Rechtsschutzmöglichkeit nach der ersten wichtigen Entscheidung", kritisierte Weiger.

Positiv bewertete der BUND-Vorsitzende, dass das neue Gesetz jetzt eindeutig allein das Auswahlverfahren fĂŒr einen Lager-Standort fĂŒr hochradioaktiven MĂŒll regelt. Dies hatte der BUND lange gefordert. "FĂŒr nicht hochradioaktive AbfĂ€lle wie den Asse-MĂŒll und den MĂŒll aus der Urananreicherung in Gronau muss jetzt ein separates Standort-Suchverfahren mit eigenen Kriterien gestartet werden", forderte Weiger.

Eine BUND-Stellungnahme zum Entwurf des neuen Standortauswahlgesetzes (Stand: 1. MĂ€rz 2017) finden Sie im Internet unter: www.bund.net/standag-novelle

Quelle und Kontaktadresse:
Bund fĂŒr Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND) Pressestelle Am Köllnischen Park 1, 10179 Berlin Telefon: (030) 275864-0, Fax: (030) 275864-40

(cl)

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