Pressemitteilung | Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) - Bundesvorstand

Grundlegende Reform des Ausländerrechts statt kleiner Lösung

(Berlin) - Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hält ein Einwanderungs- und Integrationsgesetz nach wie vor für erforderlich. "Das bisherige Ausländerrecht ist antiquiert, es wird den Herausforderungen einer Einwanderungsgesellschaft nicht gerecht", sagte DGB-Vorstandsmitglied Heinz Putzhammer am 19. März in Berlin. Er sprach sich für eine grundlegende Überarbeitung aus, eine so genannte kleine Lösung, wie sie von den Unionsparteien vorgeschlagen werde, sei nicht akzeptabel.

Das bisher vorgelegte Zuwanderungsgesetz sei bereits ein Kompromiss, in den schon Forderungen aufgenommen worden seien. "Wir wollen keine Verschlechterung der bisherigen Regelungen, sondern transparentere Bestimmungen im Aufenthaltsrecht und die Entwicklung einer systematischen Integrationspolitik", forderte Putzhammer. Daher dürfe nicht im Vermittlungsausschuss nach weiteren Kompromissen gesucht werden. "Die Parteien im Bundestag müssen eine Einigung herbeiführen", sagte Putzhammer.

Aus Sicht des DGB muss das Zuwanderungsgesetz noch weiter nachgebessert werden. Zu den Kernpunkten gehören eine Bleiberechtsregelung, eine an der langfristigen Entwicklung des Arbeitsmarktes orientierte Einwanderung von Erwerbstätigen, die Anerkennung der nichtstaatlichen und geschlechtsspezifischen Verfolgung, sowie ein umfassendes Integrationsprogramm.

Die Kernpunkte der Forderungen des DGB können auch im Internet abgerufen werden.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) Henriette-Herz-Platz 2, 10178 Berlin Telefon: 030/24060-0, Telefax: 030/24060-324

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