Pressemitteilung | Deutsche Bischofskonferenz

Grundsätzliche Kritik am Entwurf zum Lebenspartnerschaftsgesetz

(Bonn) - Die deutschen Bischöfe haben ihre grundsätzliche Kritik am sogenannten Lebenspartnerschaftsgesetz bereits mehrfach zum Ausdruck gebracht. Eindringlich haben sie davor gewarnt, dass mit dem Lebenspartnerschaftsgesetz eine rechtliche Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaft mit der Ehe erreicht werden soll und damit Ungleiches gleich behandelt wird. In der Begründung des Gesetzentwurfs zum Lebenspartnerschaftsgesetz, den die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und SPD in den Bundestag eingebracht haben, ist jetzt ausdrücklich davon die Rede, dass "das Lebenspartnerschaftsrecht weitgehend an die Ehe angeglichen werden" soll. Dies zeigt einmal mehr, wie berechtigt diese Befürchtungen waren und sind.

Die deutschen Bischöfe haben in ihren Stellungnahmen zum Lebenspartnerschaftsgesetz vom 16.03.2000 und vom 29.09.2000 darauf hingewiesen, dass eine Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaft mit der Ehe ein reduziertes Eheverständnis zum Ausdruck bringt und zur Norm erhebt. Vorschriften, die für die Ehe gelten, werden auf Lebenspartnerschaften übertragen, die keine Kinder hervorbringen können und ihrer Natur nach nicht auf Familie angelegt sind. Eine solche Gleichstellung leistet einer Entkoppelung der Rechtsinstitute Ehe und Familie Vorschub. Sie wird der besonderen Bedeutung von Ehe und Familie für die Gesellschaft in keiner Weise gerecht.

Über diese grundsätzliche Kritik hinaus bestehen schwerwiegende Bedenken besonders im Blick auf die Ausdehnung der Möglichkeiten zur Stiefkindadoption. Das Kind verliert das ursprüngliche rechtliche Verwandtschaftsverhältnis zu einem Elternteil, von dem es abstammt. Stattdessen wird die Elternschaft eines gleichgeschlechtlichen Lebenspartners begründet. Ob hierbei wirklich das Wohl des Kindes im Vordergrund steht oder nicht doch andere Motive, wie etwa der Wunsch nach einer Stabilisierung der neuen Erwachsenenbeziehung und ihre Dokumentierung nach außen, muss kritisch hinterfragt werden. In der öffentlichen Diskussion wurde von verschiedenen Seiten auf diese grundlegende Problematik aufmerksam gemacht. Dieser Gesetzentwurf ist ein weiterer Schritt in die falsche Richtung.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Bischofskonferenz Kaiserstr. 163, 53113 Bonn Telefon: 0228/103290, Telefax: 0228/103299

NEWS TEILEN: