Pressemitteilung | Bund der Versicherten e.V. (BdV)

Grundsätzliches BGH-Urteil zu Bewertungsreserven angestoßen / BdV erwartet Urteil mit Folgen - auch für das neue Lebensversicherungsreformgesetz

(Henstedt-Ulzburg) - Der Bundesgerichtshof (BGH) wird sich in nächster Zeit in einem Revisionsverfahren gegen die Allianz Lebensversicherungs-AG erneut mit der Kürzung von Überschüssen und Bewertungsreserven beschäftigen. Der Grund: Die Allianz hat nach Ansicht des BdV einem Mitglied des Bund der Versicherten e. V. (BdV) die Überschüsse seiner Kapitallebensversicherung um einen Teil der Bewertungsreserven unrechtmäßig gekürzt. Dementsprechend ist der Wert, der ihm bei Ablauf seines Vertrages gezahlt wurde, zu niedrig. Auch kann weder der Versicherungsnehmer noch ein Experte nachvollziehen, wie die Allianz den Auszahlwert errechnete. Axel Kleinlein, Vorstandssprecher des BdV, zeigt sich wenig überrascht: "Die Versicherungsbranche entwickelt zunehmend intransparente Rechenwege, um vermutlich berechtigte Ansprüche der Kunden abzuschmettern. Der BGH ist gefordert, diese Intransparenz zu beenden." Der BGH wird sich jedoch noch nicht mit den Bedenken der Verbraucherschützer gegen das neue Lebensversicherungsgesetz (LVRG) beschäftigen. "Es wird vermutlich wegen langer Prozessdauer noch einige Jahre dauern, bis sich Karlsruhe mit unseren Bedenken auseinandersetzen kann", so Kleinlein.

Zwar haben Verbraucher seit der Reform des Versicherungsvertragsgesetzes im Jahr 2008 bei Auszahlung ihrer Lebens- oder Rentenversicherung zusätzlich zu der Beteiligung an den Überschüssen auch Anspruch auf eine Beteiligung an den Bewertungsreserven. Doch bis heute sind diese Berechnungen für Verbraucher überhaupt nicht nachvollziehbar. Kleinlein: "Wir hoffen, dass der BGH in seinem Urteil die Verbraucher mit einem umfangreichen Informationsrecht unterstützt und somit der Intransparenz ein Ende setzt." Der BGH hat zu entscheiden, ob und wer transparent die Beteiligung an den Bewertungsreserven nachzuweisen hat. Diese Entscheidung wird nach Ansicht des BdV auch auf die aktuelle Kürzung der Bewertungsreserven ausstrahlen. "Wir möchten wissen, ob und wie die Versicherer einen vermeintlichen Sicherheitsbedarf nachweisen müssen, um die Überschüsse derart deutlich zu kürzen", erklärt Kleinlein. Erste Erfahrungen nach dem neuen Gesetz zeigen deutliche Einbußen bei der Überschussbeteiligung der Kunden.

Für das BdV-Mitglied geht es in dem von der Verbraucherzentrale Hamburg und dem BdV unterstützten Verfahren um rund 650 Euro, die er von der Allianz nachfordert. Für die gesamte Branche geht es um Milliarden. "Auch wenn sich das Urteil nur auf Verträge bezieht, die vor dem Lebensversicherungsreformgesetz zur Auszahlung gekommen sind, dürfte es aber auch auf alle zukünftigen Verträge eine ausstrahlende Wirkung haben", so Kleinlein. In dem Verfahren geht es auch darum, ob und in welcher Weise die Versicherungsunternehmen kurzfristig bestimmte Überschüsse umbenennen dürfen, um eine formale Beteiligung an den Bewertungsreserven nachzuweisen.

Die verfassungsrechtlichen Bedenken, die der BdV in der Vergangenheit unter anderem in einem persönlichen Brief an Bundespräsident Gauck gegen die Einführung des LVRG geäußert hat, werden in diesem Verfahren nicht diskutiert. "Der BdV prüft diesbezüglich jedoch weitere Schritte und wird auch 2015 weiter für die Rechte der Verbraucher streiten", versichert Kleinlein.

Quelle und Kontaktadresse:
Bund der Versicherten e.V. (BdV) Pressestelle Tiedenkamp 2, 24558 Henstedt-Ulzburg Telefon: (04193) 99040, Fax: (04193) 94221

(sy)

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