Pressemitteilung | Wirtschaftsvereinigung Stahl - Standort Düsseldorf

Gutachten: Emissionsrechtehandel der Europäischen Kommission gefährdet Stahlindustrie

(Berlin) - Der von der Europäischen Kommission geplante anlagenbezogene Handel mit Emissionsrechten könnte schon ab einer Belastung des Kohlendioxidausstoßes mit 7 Dollar pro Tonne dazu führen, dass die Stahlproduktion in Deutschland mittelfristig ihren Betrieb einstellt. Dies würde den Walzstahl (Warmbreitband) um etwa 16 Euro pro Tonne verteuern. Diese Belastung wäre im Markt bei dem hohen internationalen Konkurrenzdruck, den ohnehin höheren Umweltschutzkosten in Deutschland und Marktpreisen von durchschnittlich etwa 300 Euro pro Tonne Warmbreitband nicht durchzusetzen. So lautet ein wesentliches auf Stahl bezogenes Ergebnis einer Studie unter Leitung des Münsteraner Volkswirts Prof. Dr. Wolfgang Ströbele von AGEP (Arbeitsgemeinschaft Energie- und Systemplanung) in Münster und dem RWI (Rheinisch-Westfälischen Institut für Wirtschaftsforschung) in Essen, die am 22. Oktober in Berlin vorgestellt wird. Sie war unter Federführung der IG BCE (Bergbau, Chemie, Energie), Hannover, von Unternehmen und Verbänden der Energiewirtschaft und energieintensiver Branchen in Auftrag gegeben worden.

Der wissenschaftlichen Untersuchung zufolge könnten die Mehrkosten über den Marktpreis nicht finanziert werden. Stattdessen würden die europäischen Unternehmen von Stahlerzeugern anderer Länder aus dem Markt verdrängt, die keinen Emissionsrestriktionen unterliegen. In einem Zeitraum von 10 bis 15 Jahren käme es zu massiven Produktionsverlagerungen in das nichteuropäische Ausland. „Für die Klimavorsorge wäre aber dadurch nichts gewonnen, da der Kohlendioxidausstoß lediglich ins Ausland verlagert würde“, unterstreicht Prof. Dr. Dieter Ameling, Präsident Wirtschaftsvereinigung Stahl, das Ergebnis der Studie.


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Belastet würde die Stahlindustrie vor allem, wenn die rohstoffliche Nutzung des Kohlenstoffs für die Erzreduktion in den Emissionsrechtehandel einbezogen würde, so die Untersuchung. Der Einsatz des Kokses und der Kohle als Reduktionsmittel im Hochofen sei ein notwendiger Produktionsinput und daher nicht durch einen Brennstoffwechsel im Bereich von Energieumwandlungsprozessen substituierbar. Durch Verfahrensoptimierungen sei bereits ein hohes Niveau erreicht, das nur noch unwesentlich verbessert werden könne. Damit sei keine Lenkungswirkung gegeben. Eigentlich solle ein Emissionsrechtehandel Anreize setzen, die CO2-Effizienz zu erhöhen. Im Bereich der stofflichen Nutzung verbleibe aber als einzige Minderungsmöglichkeit die Drosselung der Produktion. Schließlich erfasse der geplante anlagenbezogene Emissionshandel auch nicht die optimierte Nutzung von Kuppelenergien im anlagenübergreifenden Verbund. Vielmehr setze der Richtlinienvorschlag Anreize, diese gewachsene Struktur aufzubrechen.

Die Wirtschaftsvereinigung Stahl sieht sich durch diese Studie bestätigt. Sie setzt weiterhin auf einen Fortbestand der freiwilligen Selbstverpflichtung, in der sie sich zu einer spezifischen CO2-Minderung von 22 Prozent bis zum Jahr 2012 verpflichtet hat. Ameling: „Wir haben dieses Ziel bereits zu fast 15 Prozent erreicht. Die Selbstverpflichtung bewirkt also mehr, als der Emissionsrechtehandel je erreichen kann.“ Emissionshandel und freiwillige Selbstverpflichtung müssen kompatibel gemacht werden.

Quelle und Kontaktadresse:
Wirtschaftsvereinigung Stahl Sohnstr. 65 40237 Düsseldorf Telefon: 0211/67070 Telefax: 0211/6707165

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