Pressemitteilung | ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände

Gutachten der Gesundheitsweisen: Radikale Wettbewerbsmechanismen führen in die Katastrophe

(Eschborn) - "Wir sagen ja - auch zu mutigen Schritten – bei der Weiterentwicklung des Gesundheitswesens. Doch radikale Wettbewerbsmechanismen würden das Gesundheitswesen in die Versorgungs- und Kostenkatastrophe führen!" Mit diesen Worten kommentierte Hans-Günter Friese, Präsident der ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, in einer ersten Stellungnahme das am 7. Dezember vorgelegte Sondergutachten des Sachverständigenrates für die Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen. "Die Weisen greifen zwar wichtige Problempunkte auf, finden aber nicht immer die richtigen Lösungen." Weltweit gebe es keine Belege dafür, dass rein marktorientierte Arzneimittelversorgungssysteme kostengünstiger oder versorgungs-effektiver als das deutsche System der Arzneimittelversorgung seien. "Wir reden die aktuellen Probleme der Arzneimittelausgabenentwicklung nicht klein," sagte Friese, "es kann aber nicht ignoriert werden, dass beispielsweise in den USA, wo Ketten- und Versandapotheken erlaubt sind und die Arzneimittelpreise völlig dem freien Spiel der Marktkräfte überlassen werden, die Pro-Kopf-Arzneimittelausgaben doppelt so hoch wie in Deutschland sind und auch mit erheblich höheren Wachstumsraten steigen." Zu den vom Sachverständigenrat gemachten Vorschlägen nahm Friese im einzelnen wie folgt Stellung:

Aufhebung der sogenannten Preisbindung der zweiten Hand: Der einheitliche Apothekenabgabepreis für Arzneimittel ist aus gesundheitspolitischen Gründen und wegen des Verbraucherschutzes vom Gesetzgeber ausdrücklich gewollt. Eine freie Preisbildung bei Arzneimitteln würde verschärfte Marketingmethoden auslösen, die zwangsläufig einen nicht vertretbaren Arzneimittelmehrverbrauch zur Folge hätten.

Aufhebung des Versandhandelsverbotes: Dieser Vorschlag wird abgelehnt, da der Verzicht auf die Beratung des Apothekers bei der Arzneimittelabgabe erhebliche individuelle Risikopotentiale mit kollektiven Kostenfolgen in sich birgt. Anstelle der generellen Zulassung des Versandhandels schlagen die Apotheker vor, die bestehenden Regelungen zum Botendienst in begründeten Einzelfällen im Hinblick auf die neuen Telekommunikationsmedien zu ergänzen: Soweit apothekenpflichtige Arzneimittel über Telefon, Fax oder Internet bestellt werden und dem Patienten eine Abholung in der Apotheke nicht möglich ist, darf eine Zustellung nur durch pharmazeutisches Personal der Apotheke durchgeführt werden. Damit würde anders als beim generellen Versandhandel vermieden, dass die Beratung durch den Apotheker zu einer Holschuld des Patienten degeneriert.

Aufkommensneutrale Änderung der Apothekervergütung: Hier haben die Apotheker in der Vergangenheit bereits Vorschläge gemacht, die zu einer deutlichen Entlastung der Krankenkassen führen würden. Insofern bietet der Vorschlag des Rates positive Diskussionsansätze.

Partielle Erweiterung des Dispensierrechtes: Die Einführung eines partiellen Dispensierrechtes für Ärzte wird kategorisch abgelehnt, da alle Systeme, in denen dies erlaubt ist, deutlich teurer sind als das deutsche.

Dagegen begrüßen die Apotheker die Vorschläge des Rates zur Erleichterung der aut idem-Abgabe und zur Senkung der Mehrwertsteuer auf Arzneimittel. Auch die Ansätze zu einer effektiveren Pharmakotherapie, insbesondere die Vorschläge zur Förderung der Compliance der Patienten sowie zur Integration der Arzneimitteltherapie in evidenzbasierte Behandlungsleitlinien, werden begrüßt. Hierzu kann die von der ABDA entwickelte elektronische Patientenchipkarte wertvolle Beiträge leisten.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) Postfach 57 22 65732 Eschborn Telefon: 06196/9280 Telefax: 06196/928556

NEWS TEILEN: