Pressemitteilung | Bundesverband Breitbandkommunikation e.V. (BREKO) - Hauptgeschäftsstelle

Gutachten fordert neutrale Wettbewerbsregulierung / Telekommunikationsgesetz muss auch Infrastrukturwettbewerb sicherstellen

(Bonn) - Die Möglichkeiten einer fairen Regulierung des Telekommunikationsmarktes sind im vorliegenden Gesetzentwurf zum Telekommunikationsgesetz (TKG) noch nicht vollständig ausgeschöpft. Zu diesem Ergebnis kommt ein Rechtsgutachten, das am 9. Februar vom Verband der regionalen und lokalen Telekommunikationsgesellschaften (BREKO) in Berlin der Öffentlichkeit vorgestellt wurde. Insbesondere im Hinblick auf die in der Branche kontrovers diskutierte Möglichkeit des Weiterverkaufs von Telekommunikationsdienstleistungen, des sogenannten Resale, verweist das Gutachten auf bisher ungenutzten Gestaltungsspielraum bei der Marktregulierung.

BREKO-Geschäftsführer Rainer Lüddemann regt an, das TKG durch konkrete Regelbeispiele im Rahmen der Zugangsverpflichtungen zu ergänzen. Der BREKO-Vorschlag sieht vor, das Angebot von Resale dort zuzulassen, wo keine Nachfrage zur Teilnehmeranschlussleitung (TAL) besteht. Dadurch werde die Regulierungsbehörde bei ihrer Ermessensentscheidung aufgefordert, Wettbewerbsdefizite explizit nachzuweisen. Lüddemann: „Ein solches Verfahren bringt mehr Transparenz in die Entscheidungen der Regulierungsbehörde und setzt genau dort an, wo der Wettbewerb mehr Regulierung braucht.“

Die regionalen Telekommunikationsanbieter sehen in einer flächendeckenden Öffnung des Festnetzmarktes für Resale eine deutliche Benachteiligung ihrer Wettbewerbsposition. Diese im Gesetzentwurf vorgesehene Regelung lasse die Bedeutung von Investitionen in neue Telekommunikationsinfrastruktur außer Acht. Bislang haben die regionalen Telekommunikationsgesellschaften in Ballungsräumen wie Köln, Hannover und Hamburg oder in ländlichen Räumen wie Oldenburg, Schleswig-Holstein und Ostwestfalen rund sechs Milliarden Euro in deren Verbesserung investiert. Diese Ausgaben und damit die Existenz der Unternehmen mit ihren insgesamt 7000 Arbeitsplätzen sind durch die vorliegende Gesetzesnovelle gefährdet.

EU-Recht bietet reichlich Spielraum

In dem vorgelegten Gutachten hält der Verfasser, Professor Christian König vom Zentrum für Europäische Integrationsforschung (ZEI) der Universität Bonn, eine stärkere Lenkungswirkung durch das Gesetz angesichts der Marktsituation in Deutschland für geboten: „Der Gesetzgeber sollte die Möglichkeit wahren, durch klare Regelbeispiele in § 19 Abs. 2 die verschiedenen Geschäftsmodelle und eingesetzten Technologien neutral zu regulieren.“ Er erblickt in den Vorgaben aus Brüssel die Aufforderung an den nationalen Gesetzgeber, die Eingriffsbefugnisse der Regulierungsbehörde am nationalen Marktgeschehen auszurichten. In einem im Festnetz stark durch die Betreibervorauswahl geprägten Markt (wie in Deutschland) müsse zwangsläufig anders verfahren werden als in einem Markt, der durch dieses Angebot wesentlich weniger geprägt sei wie etwa der Telekommunikationsmarkt in Frankreich.

Rechtliche Konditionierung von Resale kehrt Beweislast um

Für die regionalen Telekommunikationsunternehmen wäre die „rechtliche Konditionierung“ von Resale-Angeboten ein wesentlicher Beitrag, auch für diejenigen Unternehmen faire Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten, die bei der Marktöffnung auf den Aufbau eigener Netze gesetzt haben. „Zusammen mit der Einführung eines konsistenten Entgeltkonzeptes könnte die rechtliche Konditionierung von Resale für die regionalen Telekommunikationsunternehmen dazu beitragen, faire Wettbewerbsbedingungen herzustellen“, sagte Lüddemann. „Schließlich war es bei der Öffnung des Telekommunikationsmonopols für den Wettbewerb erklärtes Ziel der Politik, Wettbewerb im Markt durch Investitionen in alternative, moderne Netze sicherzustellen. Langfristig wird es ohne Infrastrukturwettbewerb keinen sich selbst tragenden, auf technischen Innovationen beruhenden Wettbewerb geben. Wenn es jetzt gelingt, durch Regelbeispiele ein ausgewogenes Verhältnis zwischen infrastrukturbasiertem und diensteorientiertem Wettbewerb zu erreichen, dann wäre dies für alle ein gutes Ergebnis.“
In dem von BREKO zur Anhörung am Montag vorgelegten Positionspapier fordert der Verband unter anderem, Infrastrukturwettbewerb als vorrangiges Ziel im Gesetz festzuschreiben. Außerdem könne nur ein konsistentes Entgeltkonzept die Kluft zwischen Endkundenpreis und tatsächlichen Kosten beseitigen. Darum müssten Entscheidungen der Regulierungsbehörde zum Preisgefüge im Markt durch alle Wettbewerber juristisch überprüft werden können.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der regionalen und lokalen Telekommunikationsgesellschaften e.V. (breko) Rainer Lüddemann, Geschäftsführer Königswinterer Str. 310, 53227 Bonn Telefon: 0228/2499970, Telefax: 0228/2499972

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