Pressemitteilung | Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände e.V. - Die Waldeigentümer (AGDW)

Guttenberg: Wichtiges Signal bei Ausweisung von Natura 2000 Gebieten / Europäischer Gerichtshof (EuGH) stärkt Eigentümerrechte

(Berlin) - Als ein "wichtiges Signal für die stärkere Berücksichtigung von Eigentümerinteressen im Rahmen von Natura 2000 Verfahren" begrüßt Philipp zu Guttenberg, Präsident der AGDW-Die Waldeigentümer, das jetzt veröffentlichte Urteil des Europäischen Gerichtshof(EuGH) vom 3. April 2014 (RS C-301/12).

Nach erster Durchsicht komme diesem Urteil - so Guttenberg - eine richtungsweisende Bedeutung zur Stärkung der Eigentümerrechte bei der Auswahl von Natura 2000 Gebieten zu.

Zum Hintergrund: eine italienische Firma mit Grundeigentum in einem ausgewiesenen Natura 2000 Gebiet hat die innerstaatlichen Behörden aufgefordert, das Gebiet neu abzugrenzen oder sogar seine Klassifizierung als Natura 2000 aufzuheben.
(Natura 2000 ist die offizielle Bezeichnung für ein Netz von Schutzgebieten, das innerhalb der EU nach der sogenannten Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) errichtet wird. Zweck ist der länderübergreifende Schutz gefährdeter, wildlebender, heimischer Pflanzen- und Tierarten sowie ihrer natürlichen Lebensräume.)
Die Firma vertritt die Ansicht, dass die Voraussetzungen für die Bestimmung als ein solches Gebiet nicht länger vorliegen.

Eine zentrale Frage in dem von Italien an den EuGH gerichteten Vorabentscheidungsverfahren war, ob einem Mitgliedsstaat bzw. einer Region ein Initiativrecht zur Neufestlegung der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung zukomme und ob dieses Antragsrecht auch von einem privaten Eigentümer eines betroffenen Grundstücks ausgeübt werden dürfe.

"Die Tatsache, dass der EuGH betroffenen Grundeigentümern ein derartiges Antragsrecht zuspricht, ist nicht nur eine Stärkung des Eigentumrechts, sondern eine wichtige Richtungsentscheidung", betont zu Guttenberg. Falls sämtliche in der FFH-Richtlinie vorgeschriebenen Voraussetzungen vorliegen, sind alle EUMitgliedsstaaten nach Ansicht der europäischen Richter verpflichtet, betroffenen Grundeigentümern ein solches Antragsrecht einzuräumen.

Guttenberg hat angekündigt, das Urteil genau analysieren und prüfen zu lassen, ob und in wie weit jetzt auch der deutsche Gesetzgeber gefordert ist.

"Die Forderung des Gerichts nach Einräumung eines solchen Antragsrechts für die betroffenen Eigentümer muss auch im deutschen Naturschutzrecht ohne Wenn und Aber gelten", so Guttenberg. Allein in Deutschland gebe es 2 Millionen private und kommunale Waldeigentümer; deren Interessen würden bei der Festlegung von Natura 2000-Gebieten nicht angemessen berücksichtigt.

Das in unserer Verfassung geschützte Grundrecht auf Eigentum dürfe nicht weiter ausgehöhlt werden, betont der Waldbesitzerpräsident.

Quelle und Kontaktadresse:
Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände e.V. - Die Waldeigentümer (AGDW), Haus der Land- und Ernährungswirtschaft Michael Rolland, Geschäftsführer Claire-Waldoff-Str. 7, 10117 Berlin Telefon: (030) 31807-923, Fax: (030) 31807-924

(cl)

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